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   VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18   

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https://dejure.org/2018,47783
VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18 (https://dejure.org/2018,47783)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 5 K 1224/18 (https://dejure.org/2018,47783)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 5 K 1224/18 (https://dejure.org/2018,47783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GewO § 35 Abs 1
    Anfechtung einer Gewerbeuntersagungsverfügung nach § 35 GewO wegen einzelner schwerer Straftat. Cannabisplantage im Keller der Gewerberäume. - Cannabis; Cannabisplantage; Einzelfall; Einzelfallwürdigung; Gesamtbetrachtung; Gewerbeuntersagung; Positive Sozialprognose; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 31.07.1990 - Bf VI 71/90

    Unzuverlässigkeit; Gewerberecht; Kunstfreiheit; Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18
    Bei Straftaten ist ein Bezug der Straftat zum ausgeübten Gewerbe erforderlich (Ennuschat, a. a. O., § 35 Rn. 38), wobei ein bloß räumlicher Gewerbezug im Einzelfall genügen kann (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 31.07.1990 - Bf VI 71/90 -, juris Rn. 41 [Drogenhandel im Ladenlokal eines Schallplattenhändlers]).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.1997 - 1 B 81/97 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18
    Die Unzuverlässigkeit muss sich in dem Fall der Untersagung der Ausübung des Gewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auf das tatsächlich ausgeübte -6- Gewerbe beziehen (st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18
    Dabei ist bei der Auslegung auch das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG zu beachten, insbesondere bei der Stellung der Prognose, ob der Gewerbetreibende künftig das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997 - 1 B 34/97 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65
    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 5 K 1224/18
    Entscheidungserhebliche Tatsache ist dabei nicht die Straftat selbst (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1966 - I C 27.65 -, juris Rn. 11), weshalb es nicht darauf ankommt, ob bereits eine Verurteilung ergangen ist.
  • VG Potsdam, 18.01.2023 - 3 L 868/22
    Auch ein einmaliger Verstoß gegen Strafgesetze kann die Unzuverlässigkeit indizieren, wenn es sich um ein gravierendes Delikt handelt (Ennuschat, a.a.O., Rn. 39; VG Bremen, Urteil vom 29. November 2018 - 5 K 1224/18 -, juris Rn. 17; OVG Münster, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 B 1401/15 -, juris Rn. 10 f.).
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