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   VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18   

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VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18 (https://dejure.org/2018,39567)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.11.2018 - 6 V 2308/18 (https://dejure.org/2018,39567)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. November 2018 - 6 V 2308/18 (https://dejure.org/2018,39567)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BeamtStG § 9; BremLV Art 128; GG Art 33 Abs 2
    Auswahlverfahren - Abordnung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; Besetzungsbericht; Beurlaubung; Beurteilungs-AV; Beurteilungs-AV 2003; Beurteilungs-AV 2018; Beurteilungsbeitrag; dienstliche Beurteilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2013 - 2 B 294/12 -, juris Rn. 11).

    Im Rahmen des dem Dienstherrn bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens zustehenden weiten Ermessensspielraumes kann er sich durch ein Vorstellungsgespräch ein Bild von der Persönlichkeit der Bewerber verschaffen und seine Auswahlentscheidung auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse stützen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2013 - 2 B 294/12 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Fehlt es somit bei einem oder mehreren Bewerbern um ein (Beförderungs-) Amt an dienstlichen Beurteilungen, so müssen äquivalente Erkenntnismittel herangezogen werden (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn. 37).

    In der Praxis hat sich zudem ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn 38; OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2018 - 2 B 141/18 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 10).

  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    In der Praxis hat sich zudem ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09 -, juris Rn 38; OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2018 - 2 B 141/18 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 10).

    Liegen somit unterschiedliche Beurteilungs- und Bewertungssysteme verschiedener Dienstherrn vor, muss die Antragsgegnerin diese gegenüberstellen und einen objektiven Vergleichsmaßstab bilden, auf dessen Grundlage der Leistungsvergleich zu erfolgen hat; insoweit besteht kein Unterschied zu dem Vergleich zwischen zwei Beamten, die über dienstliche Beurteilungen verschiedener Dienstherrn mit abweichenden Beurteilungssystemen verfügen (siehe dazu OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2018 - 2 B 141/18 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Zwar weist die Antragstellerin zutreffend darauf hin, dass Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG das angestrebte Statusamt und nicht die Funktionsbeschreibung bzw. der Dienstposten mit seinen konkreten Anforderungen ist (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 GKG i. V. m. Ziffer 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 51 ff.; 3 x 6.979,11 Euro).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Es kann davon ausgegangen werden, dass ein berufserfahrener Richter regelmäßig auch besser in der Lage ist, die Anforderungen der im Beförderungsamt wahrzunehmenden Aufgaben zu bewältigen als ein Bewerber mit weniger richterlicher Berufserfahrung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51/86 -, juris Rn. 26 zum Lebens- und Dienstalter).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Nur der Dienstherr soll durch die für ihn handelnden Organe ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Bewerber den fachlichen und -8- persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    (1) Vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidungen sind aktuelle dienstliche Beurteilungen der Bewerber, weil und soweit sie maßgebliche zuverlässige Aussagen zu ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthalten (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15).
  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Ebenso wie Arbeitszeugnisse nach Maßgabe der für die Beamtenbeurteilungen im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn geltenden Beurteilungsrichtlinien zu "übersetzen" sind (OVG Thüringen, Beschl. v. 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12), muss als Vergleichsgrundlage eine dienstliche Beurteilung vorliegen, die dem dem Dienstherrn bekannten Beurteilungssystem entspricht oder jedenfalls insoweit "übersetzt" wurde.
  • VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18
    Dies hat der Dienstherr plausibel zu begründen (vgl. VG A-Stadt, Beschl. v. 03.06.2015 - 7 L 458/15 -, juris Rn. 39, 40 zum Vergleich einer Leistungseinschätzung nach dem Beurteilungssystem des BMJV mit der des Beurteilungssystems für Richterinnen und Richter des Landes A-Stadt).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

  • VG Bremen, 05.04.2011 - 6 V 739/10

    Verpflichtung zur Freihaltung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • OVG Bremen, 07.04.2008 - 2 B 453/07

    Auswahlverfahren; Beförderung; Beurteilungsrichtlinien; Formblätter

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 6 S 42.10

    Gegenstand und Inhalt einer dienstlichen Beurteilung bei Freistellung oder

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