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   VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20   

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VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20 (https://dejure.org/2020,6392)
VG Bremen, Entscheidung vom 30.03.2020 - 5 V 565/20 (https://dejure.org/2020,6392)
VG Bremen, Entscheidung vom 30. März 2020 - 5 V 565/20 (https://dejure.org/2020,6392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    IfSG § 28; IfSG § 28 Abs 1 ; IfSG § 28 Abs 1 S 1; IfSG § 28 Abs 1 S 2
    Verbot der Öffnung des Betriebes zur Eindämmung des Coronavirus - Allgemeinverfügung; Autohaus; Coronavirus; Einzelhandelsbetrieb; Kfz-Handel; Verbot Öffnung Einzelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    (1) Mit den deutschlandweit und auch in Bundesland Bremen auftretenden Fällen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48, siehe auch Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html [30.03.2020]).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    Weil bei Menschenansammlungen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden können, stellt § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 IfSG insofern klar, dass Anordnungen auch gegenüber Veranstaltungen oder sonstigen Zusammenkünften von Menschen sowie gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen ergehen können (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris, Rn. 25 f.; die Gesetzesbegründung zur Vorgängernorm spricht insoweit von "Schutzmaßnahmen gegenüber der Allgemeinheit", BT-Drucks. 8/2468 S. 27 f.).

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 44).

    (1) Mit den deutschlandweit und auch in Bundesland Bremen auftretenden Fällen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (sog. Covid-19-Virus) sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (ebenso VG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Bayreuth, Beschl. v. 11.03.2020 - B 7 S 20.223 -, juris Rn. 48, siehe auch Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html [30.03.2020]).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Angesichts der unvorhersehbaren Vielgestaltigkeit von Lebenserscheinungen müssen gefahrenabwehrrechtliche Generalklauseln dennoch im Grundsatz Geltung als ein die Berufsausübung regelndes Gesetz beanspruchen können, auch wenn weit gespannte Generalklauseln nicht schlechthin als stets ausreichende Grundlage des Eingriffs der Exekutive in die Berufsausübung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53).

    Liegen neue und in dieser Form vom Gesetzgeber nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53 f.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Liegen neue und in dieser Form vom Gesetzgeber nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris Rn. 53 f.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Ein "Austausch" der Rechtsgrundlage wäre daher durch das Gericht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 B 87/10 -, juris Rn. 3 und Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, juris Rn. 52; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 46. Ed. 1.1.2020, 35 Rn. 46).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 B 87/10 -, juris Rn. 3 und Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, juris Rn. 52; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 46. Ed. 1.1.2020, 35 Rn. 46).
  • VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03

    ; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Der Begriff des Einzelhandels wird üblicherweise funktional verstanden (vgl. zur Einordnung eines Autohandels aus baurechtlicher Sicht: VG Weimar, Urt. 15.08.2005 - 1 K 1448/03.We -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
    Dabei ist für die Auslegung des Inhaltes eines Verwaltungsaktes auf die objektive Erklärungsbedeutung (sog. normative Auslegung), wie sie der Empfänger verstehen musste, abzustellen (BVerwG, Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7/11 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

  • VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20

    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach §

    Fiele sie - ihrer Auffassung folgend - unter die Ausnahmeregelung der Ziffer 1 Buchstabe f), bestünde für einen einstweiligen Rechtsschutzantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2020 - 5 V 565/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

    bb) Soweit die Antragstellerin geltend macht, der Allgemeinverfügung fehle es an einer Befristung, kann dem nicht gefolgt werden (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2020 - 5 V 565/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

  • VG Bremen, 03.04.2020 - 5 V 604/20

    Verbot der Öffnung eines Fliesenmarktes - Allgemeinverfügung; Baumarkt; Corona;

    Fiele sie - ihrer Auffassung folgend - unter die Ausnahmeregelung der Ziffer 1 Buchstabe f), bestünde für einen einstweiligen Rechtsschutzantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2020 - 5 V 565/20 - , veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).
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