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   VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15   

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VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15 (https://dejure.org/2019,27606)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 03.07.2019 - 3 K 2020/15 (https://dejure.org/2019,27606)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 3 K 2020/15 (https://dejure.org/2019,27606)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Pause oder Arbeitszeit? Polizist in Uniform beim Mittagessen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 35.72

    Ruhepause

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der Ruhepause dahingehend konkretisiert, das unter dem Begriff Ruhepause eine im voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit zu verstehen ist, in der der Arbeitnehmer (Beamte) weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereit zuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Zeit verbringen will (BVerwG, Urteil vom 06.03.1975, II C 35.72).

    In der Gesamtschau der genannten Umstände wird hinreichend klar, dass es sich bei den gewährten Pausenzeiten um Ruhepausen im Sinne des § 2 Nr. 3 AZV gehandelt hat und nicht lediglich um Kurzpausen im Sinne betrieblich bedingter Wartezeiten, die der Arbeitszeit zuzurechnen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.03.1975, II C 35.72, juris).

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91

    Pausenregelung während der Nachtschicht

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    In diesem hat der Kläger unter Bezugnahme auf einzelne Diensttage dargelegt, dass er unter Beachtung der im Urteil des BAG vom 23.09.1992 (4 AZR 562/91, juris) dargestellten Merkmale von Ruhepausen (Festlegung im Voraus, keine Bereithaltung zur Arbeitsverpflichtung, freie Entscheidung über Ort und Gestaltung der Pause) die gewährten Pausen nicht für solche hält.
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Der Kläger verweist auf eine Entscheidung des EuGH (C-518/15), wonach die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringe, bei der er aber einem Ruf des Arbeitgebers innerhalb von 8 Minuten Folge zu leisten habe, Arbeitszeit sei.
  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Solche Ansprüche kommen daher erst ab dem auf die erstmalige Rüge der beanstandeten Gestaltung folgenden Monat in Betracht (vgl. zur Rechtslage bei Ausgleichsansprüchen wegen Mehrarbeit: BVerwG, Urteil vom 29.09.2011, 2 C 32.10, juris).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Vielmehr folgt sie aus dem jedes beamtenrechtliche Verhältnis prägenden Grundsatz von Treu und Glauben, der für den Beamten eine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des Dienstherrn, insbesondere dessen finanzielle Belastungen und Gemeinwohlverantwortung, beinhaltet (vgl. für Fälle der Verfassungsgemäßheit der Gesamtalimentation: BVerwG, Urteil vom 27.05.2010, 2 C 33.09, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Denn die Annahme wenigstens einer Rufbereitschaft erfordert die prognostisch verlässliche Regelmäßigkeit einer dienstlichen Inan spruchnahme während der Ruhezeit bzw. im vorliegenden Fall der Ruhepause (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, 4 S 169/13; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, 2 C 91/07, beide juris).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 26.79

    Arbeitszeit des Beamten - Hinfahrt mit Dienstwagen - Rückfahrt mit Dienstwagen -

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Darüber hinaus stellt das bloße Mitführen des Funkgerätes oder privaten Handys im Bewusstsein, über dieses jederzeit durch Zugführer oder Einsatzleitung kontaktiert werden zu können, eine so geringfügige dienstliche Inanspruchnahme dar, dass eine Bewertung als Arbeitszeit nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 11.02.1982, 2 C 26.79, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Selbst wenn die Kammer mit dem Kläger davon ausgeht, dass sich die "Gefahr", von Bürgern angesprochen und um Hilfe gebeten zu werden, mit dem Tragen der Polizeiuniform erhöht, so überschreitet dies nicht die Grenze dessen, was von einem Polizeibeamten, ganz gleich ob er sich freiwillig als solcher zu erkennen gibt oder durch die fehlende Möglichkeit des Ablegens seiner Uniform offenbart wird, im Rahmen seines Dienst- und Treueverhältnisses auch außerhalb der Arbeits zeit erwartet werden kann (vgl. OVG NRW, Urteil vom 02.12.2010, 6 A 1546/10, juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Die Situation ließe sich allenfalls mit einer nicht als Arbeitszeit zu qualifizierenden Rufbereitschaft (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, 2 C 28.15, juris) vergleichen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sich der Beamte an einem selbstgewählten Ort außerhalb seines Arbeitsplatzes aufhält, bei Bedarf aber sofort zur Erbringung von Dienstleistungen abgerufen werden.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15
    Um solche handele es sich - nach den Vorgaben des Art. 2 RL 2003/88/EG und der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 09.09.2003, C-151/02) - nur bei im Voraus feststehenden Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten habe.
  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 91.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten;

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 45.17

    Kein Zeitausgleich für Rüstzeiten von Polizisten außerhalb der Dienstschicht in

  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14

    Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit

  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 A 4.17

    Anordnung; Anweisung; Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung; BND; Beamter; Begriff;

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 2 A 960/19

    Arbeitszeit; Anrechnung von Pausenzeiten

    Az.: 2 A 960/19 3 K 2020/15.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Juli 2019 - 3 K 2020/15 - geändert.

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