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   VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18.A   

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VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18.A (https://dejure.org/2021,15159)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 11.05.2021 - 4 K 623/18.A (https://dejure.org/2021,15159)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 4 K 623/18.A (https://dejure.org/2021,15159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Gambia: Homosexualität nicht glaubhaft gemacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Erforderlich ist, dass die drohende Gesundheitsgefahr von besonderer Intensität ist und die zu erwartende Gesundheitsverschlechterung alsbald nach Rückkehr in den Zielstaat einzutreten droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - und vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - jeweils juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A - juris).

    Diese Befürchtung kann auch dann begründet sein, wenn die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für die betref fende Krankheit unzureichend oder überhaupt nicht verfügbar sind, zum anderen auch darin, dass der erkrankte Ausländer eine notwendige und an sich im Zielstaat verfügbare medizini sche Behandlung aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen tatsächlich nicht er langen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, BVerwGE 127, 33 Rn. 20).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Für die Beurteilung ist in beiden Fällen der einheitliche Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzulegen (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris, mit weiteren Nachweisen).

    Für Vorverfolgte gilt innerhalb des allgemeinen Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Beweiserleichterung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Bei der Bewer tung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Asylsuchenden berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 - BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109/84 - jeweils juris).

    An der Glaubhaftmachung der Verfolgung in diesem Sinne fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Ver fahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis ent sprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tat sachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 60/89 - BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Gefahr für Rückkehrer in Afghanistan

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Im Rahmen des subsidiären Schutzes gilt für die Beurteilung der Frage, ob ein ernsthafter Schaden droht, eben falls - wie bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft - der einheitliche Maßstab der beachtli chen Wahrscheinlichkeit ("stichhaltige Gründe"; vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 C 23/12 - juris, Rn. 32, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, 10.

    Dies folgt aus der Vermutungswirkung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rn. 34ff.).

  • VG München, 22.05.2020 - M 10 S 20.31295

    Kein Folgeverfahren wegen deutscher Kinder und Abschiebungsandrohung nach Gambia

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Hieraus könnte allenfalls ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 AufenthG folgen, das von der Ausländerbehörde, nicht aber in diesem Ver fahren zu berücksichtigen wäre (vgl. zum Ganzen: VG München, Beschluss vom 22.05.2020 - M 10 S 20.31295 -, Rn. 20ff., juris).
  • OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13

    Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Der medizini schen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behand lungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der all gemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebens bedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (SächsOVG, Urteil vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A - juris).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    An der Glaubhaftmachung der Verfolgung in diesem Sinne fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Ver fahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis ent sprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tat sachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 60/89 - BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 - jeweils juris).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen sowie vage und detailarme Angaben sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (BVerwG, Urteil vom 12.11.1985 - 9 C 27/85 - juris).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, juris = NVwZ 2007, 590; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2008 - 11 A 4395/04.A -, juris, Rn. 47).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18
    An der Glaubhaftmachung der Verfolgung in diesem Sinne fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Ver fahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis ent sprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tat sachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 60/89 - BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 - jeweils juris).
  • VG Leipzig, 20.05.2019 - 6 K 1504/17
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04

    Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12

    Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d.

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 13 A 2820/04

    Serbien, Kosovo, Albaner, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • OVG Sachsen, 25.10.2018 - 5 A 806/17

    Zweitantrag, Abschiebungsverbot, Situation allgemeiner Gewalt, Libyen

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 9 LA 46/16
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • VG Berlin, 10.12.2020 - 31 K 684.17

    Abschiebung nach Gambia

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • VG Berlin, 19.08.2021 - 31 K 687.17

    Ablehnung des Asylantrags

    In Anbetracht dieses Falls hat jüngst denn auch das Verwaltungsgericht Chemnitz (Urteil vom 11. Mai 2021 - 4 K 623/18.A -, juris Rn. 28) "Anzeichen" dafür gesehen, "dass Homosexuellen in Gambia nunmehr doch wieder eine staatliche Verfolgung und eine strafrechtliche Verurteilung drohen" (insoweit offen gelassen von VG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 19. Dezember 2020, a.a.O., Rn. 43, das für den Kreis offen homosexuell lebender Personen im Ergebnis eine Verfolgung aber in einer "Gesamtschau" der in Gambia auch nach dem Machtwechsel 2016/17 für Homosexuelle vorherrschenden Situation bejaht, in die es neben der staatlichen Strafandrohung die staatlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen sowie die drohenden gesellschaftlichen gewalttätigen Übergriffe einbezieht, gegen die dem Gericht zufolge kein ausreichender Schutz zur Verfügung steht; vgl. ebd., Ls. u. Rn. 44 ff.; gegen die Annahme einer asylrechtlich relevanten staatlichen Strafverfolgung Homosexueller nach der Amtsübernahme durch Präsident Barrow etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 2021, a.a.O., Rn. 46 ff. <"keine Fälle"; dort Rn. 49 ff. im Ergebnis aber ebenfalls Bejahung der Verfolgungswahrscheinlichkeit aufgrund der Kumulierung einer Ächtung und Ausgrenzung Homosexueller durch die gambische Mehrheitsbevölkerung verbunden mit Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure>, und Gerichtsbescheid vom 28. Mai 2020 - A 10 K 10734/17 -, juris Rn. 55 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 10. Juni 2020 - AN 4 S 20.2030371 -, juris Rn. 26; VG Freiburg/Breisgau, Urteile vom 28. Juni 2019 - A 1 K 423/17 -, juris Rn. 29 f., und vom 29. März 2018 - A 1 K 4602/126 -, juris Rn. 32 ff., VG Dresden, Urteil vom 8. Oktober 2018 -12 K 4660/17.A -, nachgehend Sächsisches OVG, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 6 A 12/19.A -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 5. April 2018 - Au 1 K 17.35153 -, juris Rn. 32; abweichend VG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2017 - A 1 K 8218/16 -, juris Rn. 29 ff.; zur Situation vor dem Machtwechsel 2016/17: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2016 - A 9 S 908/13 -, juris Rn. 41 ff.; s. für die Lage Homosexueller in Gambia im Übrigen nunmehr auch EGMR, Urteil vom 17. November 2020 - 889/19 u.a., B und C gegen die Schweiz -, BeckRS 2020, 30964 ).
  • VG Berlin, 21.04.2022 - 31 K 137.19

    Gambia: Flüchtlingseigenschaft wegen beachtlich wahrscheinlicher strafrechtlicher

    In Anbetracht dieses Falls hat denn auch das Verwaltungsgericht Chemnitz (Urteil vom 1 1 . Mai 2021 - 4 K 623/18.A -, juris Rn. 28) "Anzeichen" dafür gesehen, "dass Homosexuellen in Gambia nunmehr doch wieder eine staatliche Verfolgung und eine strafrechtliche Verurteilung drohen" (insoweit offen gelassen von VG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 19. Dezember 2020, a.a.O., Rn. 43, das für den Kreis offen homosexuell lebender Personen im Ergebnis eine Verfolgung aber in einer "Gesamtschau" der in Gambia auch nach dem Machtwechsel 2016/17 für Homosexuelle vorherrschenden Situation bejaht, in die es neben der staatlichen Strafandrohung die staatlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen sowie die drohenden gesellschaftlichen gewalttätigen Übergriffe einbezieht, gegen die dem Gericht zufolge kein ausreichender Schutz zur Verfügung steht; vgl. ebd., Ls. u.
  • VG Braunschweig, 18.05.2022 - 7 A 431/18

    Gambia: Flüchtlingseigenschaft bei Homosexualität; drohende strafrechtliche

    Anlässlich dieses Falls hat auch das VG Chemnitz (Urteil v. 11.05.2021 - 4 K 623/18.A - juris Rn. 28) "Anzeichen" dafür gesehen, "dass Homosexuellen in Gambia nunmehr doch wieder eine staatliche Verfolgung und eine strafrechtliche Verurteilung drohen" (insoweit offen gelassen von VG Freiburg/Breisgau, Urteil v. 19.12.2020, a.a.O., Rn. 43, das für den Kreis offen homosexuell lebender Personen im Ergebnis eine Verfolgung aber in einer "Gesamtschau" der in Gambia auch nach dem Machtwechsel 2016/17 für Homosexuelle vorherrschenden Situation bejaht, in die es neben der staatlichen Strafandrohung die staatlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen sowie die drohenden gesellschaftlichen gewalttätigen Übergriffe einbezieht, gegen die dem Gericht zufolge kein ausreichender Schutz zur Verfügung steht; gegen die Annahme einer asylrechtlich relevanten staatlichen Strafverfolgung Homosexueller nach der Amtsübernahme durch Präsident Barrow etwa VG Karlsruhe, Urteil v. 12. Mai 2021 - A 10 K 5 6 1 / 1 9 - j u r i s Rn. 46 ff.: "keine Fälle", im Ergebnis aber ebenfalls Bejahung der Verfolgungswahrscheinlichkeit aufgrund der Kumulierung einer Ächtung und Ausgrenzung Homosexueller durch die gambische Mehrheitsbevölkerung verbunden mit Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure).
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