Rechtsprechung
VG Chemnitz, 26.10.2018 - 2 L 658/18 |
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Volltextveröffentlichung
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- OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06
Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt; …
Auszug aus VG Chemnitz, 26.10.2018 - 2 L 658/18
Auch wenn im Rahmen der erforderlichen Gefahrenprognose das Gesamtgepräge der geplanten Versammlung maßgeblich ist und in diesem Zusammenhang das Mitführen von Fackeln sicherlich ein Element darstellt, das zu berücksichtigen ist, kann Fackeln nicht per se ein aggressiver oder Gewaltbereitschaft suggerierender Symbolgehalt zugeordnet werden, da sie in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart für ganz unterschiedliche politische, religiöse oder andere kultische Anlässe genutzt worden sind und werden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 04.06.2009 - 3 B 59/06 -, juris).