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   VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17   

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VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17 (https://dejure.org/2022,42866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01.12.2022 - 8 K 719/17 (https://dejure.org/2022,42866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 8 K 719/17 (https://dejure.org/2022,42866)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 12.21

    Rückerstattung der Verpflegungskosten in kommunaler Kindertagesstätte

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17
    Der Anspruch auf Erstattung der nachweislich an den Caterer gezahlten Kosten für die Mittagessensversorgung ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 -, juris Rn. 24 ff. sowie Urteil vom 23. März 2022 - OVG 6 B 12.21 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil der Kammer vom 31. Mai 2021, - VG 8 K 2149/15 -, juris Rn. 22 ff.).

    Die Personensorgeberechtigten entrichten demgegenüber gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung, wobei sie lediglich in Hinblick auf die Versorgung ihres Sohnes mit Mittagessen einen direkten Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essensgeld) zu leisten haben (vgl. zu allem: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. März 2022 - 6 B 12/21 -, Rn. 19, juris).

    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 23. März 2022 (Az. 6 B 12/21, juris, Rn. 32) entschieden, dass weder die Festsetzung noch die Erhebung des Essensgeldes durch eine gemeindliche Satzung erfolgen müsse.

  • VG Cottbus, 31.05.2021 - 8 K 2149/15

    Erfolgreiche Klage gegen Träger eines Kindergartens auf Erstattung von Essensgeld

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17
    Der Anspruch auf Erstattung der nachweislich an den Caterer gezahlten Kosten für die Mittagessensversorgung ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 -, juris Rn. 24 ff. sowie Urteil vom 23. März 2022 - OVG 6 B 12.21 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil der Kammer vom 31. Mai 2021, - VG 8 K 2149/15 -, juris Rn. 22 ff.).

    Die Kläger haben weder die Anzahl der zugrundeliegenden Tage noch die im Einzelnen entstandenen Kosten hinreichend belegt (vgl. zur Nachweispflicht: VG Cottbus, Urteil vom 31. Mai 2021 - 8 K 2149/15 -, juris, Rn. 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 87.15

    Kostenbeteiligung der Eltern bei Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17
    Die Kläger sind als primäre Kostenschuldnerin der Elternbeiträge nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) aktivlegitimiert (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 -, juris Rn. 18).

    Der Anspruch auf Erstattung der nachweislich an den Caterer gezahlten Kosten für die Mittagessensversorgung ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 -, juris Rn. 24 ff. sowie Urteil vom 23. März 2022 - OVG 6 B 12.21 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil der Kammer vom 31. Mai 2021, - VG 8 K 2149/15 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2022 - 8 K 719/17
    Funktion des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches ist es, eine dem materiellen Recht nicht entsprechende Vermögensverschiebung zu korrigieren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 -, juris Rn 13).
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