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   VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21   

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VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21 (https://dejure.org/2022,2249)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.02.2022 - 8 L 404/21 (https://dejure.org/2022,2249)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 8 L 404/21 (https://dejure.org/2022,2249)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 3 S 1 LMHV, § 40 Abs 1a S 1 Nr 3 LFGB, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 EGV 178/2002, § 2 Nr 1 LMHV, Art 19 Abs 3 GG, Art 14 Abs 2 Buchst b EGV 178/2002
    Lebensmittelrecht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21
    Damit liegt keine Anfechtungssituation vor, für die im einstweiligen Rechtsschutz der Vorrang der Verfahren nach §§ 80, 80a VwGO gemäß § 123 Abs. 5 VwGO gelten würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Denn die beabsichtigte Verbraucherinformation ist faktisch irreversibel, da einmal öffentlich gewordene (Fehl-)Informationen auch durch spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen und sonstige Korrekturen in ihren Wirkungen regelmäßig nicht mehr vollständig eingefangen und beseitigt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris Rn. 6; VG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 5 V 2439/21 -, juris Rn. 19).

  • VG Bremen, 17.12.2021 - 5 V 2439/21

    Eilantrag gegen Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße -

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21
    Denn die beabsichtigte Verbraucherinformation ist faktisch irreversibel, da einmal öffentlich gewordene (Fehl-)Informationen auch durch spätere Gegendarstellungen, Richtigstellungen und sonstige Korrekturen in ihren Wirkungen regelmäßig nicht mehr vollständig eingefangen und beseitigt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris Rn. 6; VG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 5 V 2439/21 -, juris Rn. 19).

    Insbesondere erfolgt die beabsichtigte Veröffentlichung "unverzüglich" im Sinne der genannten Vorschrift (zur Auslegung des Begriffes im Rahmen des § 40 Abs. 1 a S. 1 Nr. 3 LFGB vgl. VG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 5 V 2439/21 -, juris Rn. 28 f.) und beabsichtigt der Antragsgegner den Vorgaben des § 40 Abs. 4 S. 2 LFGB entsprechend darauf hinzuweisen, dass die Mängel mittlerweile, zumindest teilweise, behoben wurden (für den Hinweis im Wortlaut vgl. den Veröffentlichungstext im Schreiben vom 22. Dezember 2021 unter "Bemerkungen").

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21
    Denn die seitens des Antragsgegners beabsichtigte Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße greift zwar in die durch Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit der Antragstellerin ein (vgl. hierzu ausführlich: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28 ff.).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 404/21
    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, dessen Vorliegen einen - drohenden - rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition der Antragstellerin voraussetzen würde (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 L 215/16 -, juris Rn. 7 m.w.N. auch zur dogmatischen Herleitung), steht der Antragstellerin nicht zu.
  • VG Aachen, 24.02.2022 - 7 L 21/22

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris Rn. 6; VG Cottbus, Beschluss vom 02. Februar 2022 - 8 L 404/21 -, juris Rn. 7; VG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 5 V 2439/21 -, juris Rn. 19.
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