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   VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17.A   

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VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17.A (https://dejure.org/2020,7768)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.04.2020 - 9 K 30/17.A (https://dejure.org/2020,7768)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. April 2020 - 9 K 30/17.A (https://dejure.org/2020,7768)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Hierfür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1972 - 6 C 8.70 - juris Rn. 23).
  • VG Cottbus, 23.01.2020 - 5 K 1464/18

    Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Mit der Befristungsentscheidung des Bundesamtes wird konkludent ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 23. Januar 2020 - 5 K 1464/18.A - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Die auf die ursprüngliche Ausreisepflicht zielende und mit ihrem Wegfall erledigte Abschiebungsandrohung kann für eine neu entstehende Ausreisepflicht grundsätzlich nicht erneut als Vollstreckungsmaßnahme genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12.99 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Die in § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15. August 2019 enthaltene Regelung, wonach das Einreise- und Aufenthaltsverbot kraft Gesetzes mit der Abschiebung eintritt, ist mit der Rückführungsrichtlinie nicht vereinbar gewesen, da das mit einer Rückkehrentscheidung (vgl. Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG) einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot (Art. 3 Nr. 6 Richtlinie 2008/115/EG) nach Art. 11 Abs. 2 Richtlinie 2008/115/EG stets einer behördlichen oder richterlichen Einzelfallentscheidung, die auch seine Dauer festlegen muss, bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 18 B 301/12

    Erledigung einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung durch die

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Die einmal eingetretene Erledigung wird dann auch durch einen späteren Wegfall des Aufenthaltstitels nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06. Juni 2012 - 18 B 301/12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Eine nach der Richtlinie 2008/115/EG gebotene Einzelfallentscheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer wird in unionsrechtskonformer Auslegung des Aufenthaltsgesetzes vielmehr regelmäßig in einer behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG gesehen werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 - juris Rn. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 8 A 2621/03
    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 9 K 30/17
    Es liegt insoweit auf der Hand, dass bei der für eine Abschiebung bzw. für die Mitteilung nach § 4 Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung zuständigen Ausländerbehörde, die auch für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig war, durch die Abschiebungsandrohung nicht der (unzutreffende) Anschein einer noch bestehenden vollziehbaren Ausreisepflicht erzeugt wird (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 04. August 2003 - 8 A 2621/03.A - juris Rn. 5).
  • FG Münster, 19.06.2019 - 9 K 2483/19

    Steuerliche Zurechnung von Erträgen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder

    Die übrigen Klagen wurden unter dem Az. 9 K 30/17 K, G verbunden.

    In der mündlichen Verhandlung hat der Senat von dem Verfahren betreffend die Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag 2007 bis 2010 (Aktenzeichen 9 K 30/17 K, G) das vorliegende Verfahren wegen Körperschaftsteuer 2007 bis 2010 und den Gewerbesteuermessbetrag 2007 durch Beschluss abgetrennt, für das nachfolgend das Aktenzeichen 9 K 2483/19 K, G vergeben worden ist.

  • VG Dresden, 19.11.2021 - 12 K 4319/17

    Libyen: Widerlegung der Wiederholungsvermutung nach Auflösung der Miliz; kein

    Für eine - hilfsweise - Ver pflichtung der Beklagten zur Änderung der Befristung auf null Monate ist ebenfalls kein Raum (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 2. April 2020 - 9 K 30/17.A -, juris Rn. 23 - 26).
  • VG Frankfurt/Oder, 31.01.2023 - 10 K 865/22

    Kamerun: Zuständigkeit für Abschiebungsandrohung bei Erteilung von

    Entfiel dann - wie hier - die Ausreisepflicht infolge der Erteilung eines Aufenthaltstitels, erledigte sich die Abschiebungsandrohung und damit auch der (hieran anknüpfende) Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für den Fall der Abschiebung und die mit ihm erfolgte Befristung, da sie an die Durchsetzung der (nicht mehr bestehenden) Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung anknüpfen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 2. April 2020 - 9 K 30/17.A - juris, Rn. 23).
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