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   VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20   

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https://dejure.org/2020,7702
VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20 (https://dejure.org/2020,7702)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03.04.2020 - 3 L 164/20 (https://dejure.org/2020,7702)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03. April 2020 - 3 L 164/20 (https://dejure.org/2020,7702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Eilantrag einer Tagesmutter aus formellen Gründen erfolgreich - Corona-Virus

  • lr-online.de (Pressemeldung, 20.04.2020)

    Kindertagespflegestelle darf öffnen: Tagesmutter aus Spree-Neiße siegt vor Gericht gegen Landrat

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Eilantrag einer Tagesmutter aus formellen Gründen erfolgreich

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Tagesmutter kann Kindertagespflege vorläufig weiter betreiben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Tagesmutter kann Kindertagespflege vorläufig weiter betreiben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    Auszug aus VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20
    Auch ist von einem Ansteckungsverdacht i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen, insbesondere mit Blick auf den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 25. März 2020 - 4 K 1246/20 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 11 M 1343/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Sofortvollzugs von

    Auszug aus VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20
    Es liegt in der Hand des Antragsgegners durch ein zügiges Betreiben des Widerspruchsverfahrens die Schließung der Kindertagespflegestelle der Antragstellerin zu erreichen (vgl.allgemein hierzu: OVG Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 B 130/04 - juris Rn. 8, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2000 - 11 M 1343/00 -), juris Rn. 7; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1009; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 109).
  • OVG Bremen, 28.06.2004 - 1 B 130/04

    Durchsetzung neuer Brandschutzvorschriften - Brandschutz; Nachträgliche Anordnung

    Auszug aus VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20
    Es liegt in der Hand des Antragsgegners durch ein zügiges Betreiben des Widerspruchsverfahrens die Schließung der Kindertagespflegestelle der Antragstellerin zu erreichen (vgl.allgemein hierzu: OVG Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 B 130/04 - juris Rn. 8, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2000 - 11 M 1343/00 -), juris Rn. 7; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1009; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 109).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20
    Auch ist von einem Ansteckungsverdacht i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen, insbesondere mit Blick auf den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 25. März 2020 - 4 K 1246/20 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 31).
  • VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20

    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Infektionsschutz; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.04.2020 - 3 L 164/20
    Auch ist von einem Ansteckungsverdacht i.S.d. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen, insbesondere mit Blick auf den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Grundsatz, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 B 1968/20 - juris Rn. 11; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 25. März 2020 - 4 K 1246/20 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 31).
  • VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20

    Infektionsschutzrecht

    Dass es sich bei COVID-19 um eine übertragbare Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 3 IfSG handelt und insoweit von einem Ansteckungsverdacht im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Nr. 7 IfSG auszugehen ist, unterliegt keinen vernünftigen Zweifeln (vgl. so bereits Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 3. April 2020 - VG 3 L 164/20 -, juris Rn. 14) und ergibt sich nunmehr ausdrücklich aus der Regelung des § 28a IfSG.
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