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   VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21   

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https://dejure.org/2021,4498
VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21 (https://dejure.org/2021,4498)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04.03.2021 - 8 L 76/21 (https://dejure.org/2021,4498)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04. März 2021 - 8 L 76/21 (https://dejure.org/2021,4498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Quarantänepflicht wegen Kontakt mit Corona-Erkranktem - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Cottbus, 12.02.2021 - 8 L 60/21

    Infektionsschutzrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
    Soweit der Antragsteller einzig darauf verweist, dass der Antragsgegner am 3. Februar 2020 die Kindertagesstätte besucht habe und dort von einer am 8. Februar 2020 positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getesteten Erzieherin betreut worden sei, handelt es sich um eben den Sachverhalt, den das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 12. Februar 2021 - VG 8 L 60/21 -, juris Rn. 16), so dass schon im Ansatz nicht ersichtlich ist, dass das Gericht aufgrund des nunmehrigen Vorbringens des Antragstellers zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
    Prüfungsmaßstab für die vorliegende Entscheidung ist daher allein, ob nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels geboten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 VR 1/08, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
    Zulässig ist ein Abänderungsantrag eines Beteiligten dementsprechend nur, wenn veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände vorgetragen werden, die geeignet sind, eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 13 S 1824/01, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629

    Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2

    Auszug aus VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
    Soweit sich der Antragsteller zum einen auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs beruft, schließt das Verfahren der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO als lex specialis das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO aus, für das insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. November 2010 - 1 CS 10.2629 -, juris Rn. 8; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 183, 185; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1176; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 13 S 494/95

    Zum Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7 - Abänderung von Amts wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
    Da zudem nur der verfügende Teil eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO, nicht jedoch die Kostenentscheidung der Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO unterliegt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 1995 - 13 S 494/95 -, juris Rn. 5; Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 183; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 191), vermag auch die von dem Antragsteller erklärte "Verwahrung gegen die Kostenlast" von vorn herein kein Rechtsschutzinteresse zu begründen.
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