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   VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20   

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VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20 (https://dejure.org/2021,2762)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.01.2021 - 3 L 523/20 (https://dejure.org/2021,2762)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 3 L 523/20 (https://dejure.org/2021,2762)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19

    Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Während § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG der reinen Gefahrenabwehr dient, zielt § 62 KrWG auf die Sicherstellung der Erfüllung abfallrechtlicher Entsorgungspflichten ab; in diesem Sinne können Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG aufeinander aufbauen, indem eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG ist (zu alledem VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 47 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - juris Rn. 13 und vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 9).

    Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht in diesem Zusammenhang sind die landesrechtlichen Bestimmungen unbedenklich, solange sie die bundesrechtliche Regelung der Beseitigungspflicht und insbesondere die im Kreislaufwirtschaftsgesetz getroffene abschließende Festlegung der zur Abfallentsorgung Verpflichteten respektieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 - juris Rn. 15; Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 11).

    Zu den für die Inanspruchnahme Geschehensbeteiligter auf der Grundlage von Landesordnungsrecht zur Gefahrenabwehr einschlägigen Sachverhalte gehört auch der Fall, in dem ein entsorgungspflichtiger Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sich - wie hier - seiner Verpflichtung dadurch entledigt, dass er die Abfälle in rechtswidriger Weise außerhalb einer hierfür zugelassenen Anlage oder Deponie lagert oder ablagert und den Besitz aufgibt, ohne dass neuer Besitz an diesen Sachen begründet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 12).

  • VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Während § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG der reinen Gefahrenabwehr dient, zielt § 62 KrWG auf die Sicherstellung der Erfüllung abfallrechtlicher Entsorgungspflichten ab; in diesem Sinne können Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG aufeinander aufbauen, indem eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG ist (zu alledem VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 47 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - juris Rn. 13 und vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 9).
  • OVG Brandenburg, 03.04.2003 - 4 B 291/02

    Ordnungsrecht/Brandschutz, Verbringung von Abfällen auf nahegelegenes Grundstück

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Ist Anknüpfungspunkt behördlichen Handelns nicht in erster Linie das Gebot der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen, sondern geht es um die Bekämpfung konkreter durch die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen hervorgerufener Gefahren, so richten sich Maßnahmen nach dem Ordnungsrecht der Länder (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 B 291/02 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Wenn der Verwaltungsakt einen vollstreckbaren Inhalt hat, muss er eine geeignete Grundlage für seine zwangsweise Durchsetzung bilden (BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18/03 - juris Rn. 53).
  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Während § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG der reinen Gefahrenabwehr dient, zielt § 62 KrWG auf die Sicherstellung der Erfüllung abfallrechtlicher Entsorgungspflichten ab; in diesem Sinne können Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG aufeinander aufbauen, indem eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG ist (zu alledem VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 47 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - juris Rn. 13 und vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.3564
    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Im Abfallrecht müssen zu entsorgende Gegenstände zumindest im groben Umriss beschrieben werden; wenngleich es ins Detail gehender Bezeichnungen nicht bedarf, wenn Verwechslungen ausscheiden oder die nähere Bezeichnung diversen Unrates schlechthin unmöglich ist (VGH Bayern, Beschlüsse vom 12. April 1999 - 20 B 98.3564 - juris Rn. 17 und vom 17. Mai 2011 - 20 CS 11.907 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Eine Teilbarkeit ist gegeben, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbstständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich dann geboten, wenn diese offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 - und vom 7. Juli 2020 - 3 L 140/20 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 3 B 157.96

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18

    Erlass einer unverhältnismäßigen Nutzungsuntersagung

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht

  • VGH Bayern, 17.05.2011 - 20 CS 11.907

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; hinreichende Bestimmtheit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 133/17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes und die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes

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