Rechtsprechung
VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15
Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris).Auch würde eine geringfügige Überschreitung der maßgeblichen Bestimmungsgrößen noch nicht dazu führen, dass sich ein Vorhaben nicht einfügen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016, a.a.O., Rn 21).
Anders als für die Frage des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und - wie hier - wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - a.a.O. Rn. 13).
- OVG Berlin, 30.07.2004 - 2 N 222.04
Pflasterung stellt keine gärtnerische Gestaltung dar
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin…, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7). - OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03
Überschreitung der faktischen Baugrenze
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin…, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09
Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids …
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris). - VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13
Bauvorbescheid
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten. - VG Cottbus, 06.04.2018 - 3 K 1753/15
Baugenehmigung zur Errichtung eines Ferienbungalows im Innenbereich, der einem …
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18
Vorbescheid; Wohngebäude; Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Grundstücksfläche, …
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist die nähere Umgebung im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung, da die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, m. w. N. - zit. nach juris - Rn. 50). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19
Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken; Einfügen; geschlossene Bebauung
Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
- VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23
Indien: Hinreichender interner Schutz
Auch ist es dem Kläger möglich, sich zwecks Organisation seines Lebens in Indien an das sogenannte "Love Commando" in Neu-Delhi zu wenden, die in den vergangenen Jahren ihres Bestehens zahlreichen Paaren geholfen haben, sich gegen den Willen ihrer Eltern ein eigenständiges Leben aufzubauen (vgl. www.wikipedia.org "Love Commandos"; www.geo.de "Indien: Das Love Commando", GEO Magazin Nr. 12/15; vgl. i.Ü. auch VG Leipzig, Urt. v. 17. August 2017 - 3 K 413/17 - VG Düsseldorf, Urt. v. 6. September 2016 - 14 K 6767/15.A - Juris). - VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
In die Eigenart der näheren Umgebung fügt sich ein Vorhaben ein, wenn es bezogen auf die in der Vorschrift genannten Kriterien den seiner Umgebung ableitbaren Rahmen einhält, in dem es dort ein Vorbild oder eine Entsprechung findet (Urteile der Kammer vom 6. März 2019 - 3 K 413/17 - juris Rn. 21; …und vom 20. September 2018 - 3 K 1273/16 - juris Rn. 27), es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 44 ff.;… vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17;… vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 12).