Rechtsprechung
   VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6437
VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.03.2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. März 2019 - 3 K 413/17 (https://dejure.org/2019,6437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris).

    Auch würde eine geringfügige Überschreitung der maßgeblichen Bestimmungsgrößen noch nicht dazu führen, dass sich ein Vorhaben nicht einfügen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016, a.a.O., Rn 21).

    Anders als für die Frage des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und - wie hier - wahrnehmbar in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - a.a.O. Rn. 13).

  • OVG Berlin, 30.07.2004 - 2 N 222.04

    Pflasterung stellt keine gärtnerische Gestaltung dar

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 2 B 14.03

    Überschreitung der faktischen Baugrenze

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO vermögen die überbaubare Grundstücksgrenze nicht zu verschieben, da diese nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, sofern sie in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sein sollte, zulässig sind (vgl. etwa OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 2 B 14.03 - juris, Rn. 16 und OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 222.04 - juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe bei offener Bebauung, zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich daher vorrangig als Bezugsgröße zur Ermittlung des Flächenmaßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 10 S 11.15 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
  • VG Cottbus, 06.04.2018 - 3 K 1753/15

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Ferienbungalows im Innenbereich, der einem

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlichen Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 P 38.13 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 6. April 2018 - 3 K 1753/15 - ebenfalls zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 1 A 150/18

    Vorbescheid; Wohngebäude; Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Grundstücksfläche,

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist die nähere Umgebung im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung, da die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 4. Juli 2018 - 1 A 150/18 -, m. w. N. - zit. nach juris - Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19

    Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken; Einfügen; geschlossene Bebauung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17
    Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
  • VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23

    Indien: Hinreichender interner Schutz

    Auch ist es dem Kläger möglich, sich zwecks Organisation seines Lebens in Indien an das sogenannte "Love Commando" in Neu-Delhi zu wenden, die in den vergangenen Jahren ihres Bestehens zahlreichen Paaren geholfen haben, sich gegen den Willen ihrer Eltern ein eigenständiges Leben aufzubauen (vgl. www.wikipedia.org "Love Commandos"; www.geo.de "Indien: Das Love Commando", GEO Magazin Nr. 12/15; vgl. i.Ü. auch VG Leipzig, Urt. v. 17. August 2017 - 3 K 413/17 - VG Düsseldorf, Urt. v. 6. September 2016 - 14 K 6767/15.A - Juris).
  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    In die Eigenart der näheren Umgebung fügt sich ein Vorhaben ein, wenn es bezogen auf die in der Vorschrift genannten Kriterien den seiner Umgebung ableitbaren Rahmen einhält, in dem es dort ein Vorbild oder eine Entsprechung findet (Urteile der Kammer vom 6. März 2019 - 3 K 413/17 - juris Rn. 21; und vom 20. September 2018 - 3 K 1273/16 - juris Rn. 27), es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 44 ff.; vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht