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   VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22   

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VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22 (https://dejure.org/2022,4361)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.03.2022 - 3 L 71/22 (https://dejure.org/2022,4361)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. März 2022 - 3 L 71/22 (https://dejure.org/2022,4361)
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  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22
    Dabei liegt nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei der Behörde (BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 - juris, Rn. 13).

    Haben sich bei Veranstaltungen an anderen Orten mit anderen Beteiligten Gefahren verwirklicht, so müssen besondere, von der Behörde bezeichnete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ihre Verwirklichung ebenfalls bei der nunmehr geplanten Versammlung zu befürchten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 - juris, Rn.13).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22
    Erforderlich sind daher zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbare konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte, aus denen sich die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung - gerade für die unmittelbar anstehende Versammlung - ergibt (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer

    Auszug aus VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22
    Bloße Vermutungen hinsichtlich einer Gefahr genügen ebenso wenig wie die Ablehnung eines vorgesehenen Versammlungsleiters lediglich wegen Tatsachen, welche abstrakt Zuverlässigkeits- und Eignungszweifel belegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 S 257/13 - juris, Rn. 38).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22
    Dabei umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315-372, Rn. 77).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus VG Cottbus, 07.03.2022 - 3 L 71/22
    Denn ein solches bietet für sich allein genommen keinen hinreichenden Anlass für die Annahme vergangenen und insbesondere künftigen strafbaren Verhaltens (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 - juris, Rn. 20).
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