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   VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20   

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VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20 (https://dejure.org/2020,18967)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.07.2020 - 3 L 140/20 (https://dejure.org/2020,18967)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 3 L 140/20 (https://dejure.org/2020,18967)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).

    Für die Abfalleigenschaft spricht ferner auch, dass neben den witterungsbedingt eingetretenen Substanzschäden zumindest zwei der Fahrzeuge (VW Polo, Renault Clio) sichtbar beschädigt sind, indem eine Fensterscheibe, ein Türgriff und ein Rückspiegel fehlen, die Karosserie beschädigt oder der Auspuff korrodiert ist (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 37).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09

    Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen bei Abstellen unter freiem Himmel

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Unter Auswertung der in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen ausführlichen Fotodokumentation drängt sich indes der Schluss auf, dass die ursprüngliche Zweckbestimmung der vier Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel entfallen ist, zunächst weil sie abgemeldet sind und damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).

    Die ungeschützte Lagerung der streitgegenständlichen Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum im Freien, wo sie den Witterungseinflüssen ausgesetzt und bereits in den Boden eingesunken sind (hier: alle vier Fahrzeuge), und die Befüllung des Fahrzeuginneren mit diversen Kleinteilen und sonstigem Unrat (hier: VW Polo) sprechen dagegen, dass eine Wiederzulassung dieser Fahrzeuge ernsthaft ins Auge gefasst wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6 f.).

  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Äußert er sich entsprechend, deutet sein Verhalten aber auf einen Entledigungswillen hin, so kann ihm der objektive Befund der Verkehrsanschauung entgegengehalten werden (Beschluss der Kammer vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18

    Erlass einer unverhältnismäßigen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11

    Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten;

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).
  • VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von auf einem

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Ein neuer Verwendungszweck tritt nicht "unmittelbar" an die Stelle des alten Verwendungszweckes, wenn abgemeldete Fahrzeuge gelagert werden, ohne dass eine Wiederverwendung ernsthaft beabsichtigt ist und entsprechende Schritte unternommen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 22 CE 14.2388 - juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 133/17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes und die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs lediglich dann geboten, wenn dieser offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 - und vom 6. November 2014 - 3 L 159/14 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 3 B 157.96

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19

    Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - Beschluss der Kammer vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

    Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 522/20
    Im Übrigen hat die Kammer mit Beschluss vom 7. Juli 2020 (VG 3 L 140/20) festgestellt, dass die dem Antragsteller auferlegten Entsorgungs- und Nachweiserbringungspflichten nach summarischer Prüfung rechtmäßig sind und es sich bei sämtlichen auf dem Grundstück lagernden Gegenständen um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt.

    Insbesondere ging der Zwangsgeldfestsetzung eine ordnungsgemäße Androhung voraus (vgl. Beschluss der Kammer vom 7. Juli 2020 - VG 3 L 140/20 - S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich dann geboten, wenn diese offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 - und vom 7. Juli 2020 - 3 L 140/20 - m.w.N.).
  • VG Cottbus, 30.12.2020 - 3 L 573/20
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich dann geboten, wenn diese offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 - und vom 7. Juli 2020 - 3 L 140/20 - m.w.N.).
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