Rechtsprechung
VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 13 AsylVfG 1992, § 4 Abs 2 S 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 51 Abs 1 VwVfG, § 51 Abs 2 VwVfG, § 51 Abs 3 VwVfG, § 51 Abs 5 VwVfG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 71 Abs 1 AsylVfG 1992, Art 3 MRK
Asyl ( Folgeantrag ) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 835
Wird zitiert von ... (13)
- VG Cottbus, 26.08.2020 - 6 K 710/17
Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG, …
Das Gericht ist insoweit indes nicht gehindert, nationale Wertungen wie die Einstufung einer Tat als Verbrechen und die angedrohte Höchst- und Mindeststrafe für die Schwere der in Rede stehenden Straftat als Indizien heranzuziehen (vgl. der Sache nach auch BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 28, wonach bei einem vorgesehenen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wohl ohne weiteres von einer "besonders schwerwiegenden Straftat" ausgegangen werden soll), soweit internationale Wertungen dem nicht entgegenstehen und auch die konkrete Tatausführung nach Art und Schwere eine solche Einstufung rechtfertigt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 08. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, Rn. 54, juris).Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung und Drogenhandel (in nicht geringer Menge) (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, Rn. 54, juris).
- VG München, 17.02.2021 - M 31 K 17.44353
Ausschluss der Zuerkennung internationalen Schutzes wegen Mitgliedschaft in einer …
Dagegen scheiden Bagatelldelikte als Straftaten von erheblicher Bedeutung aus, z.B. Diebstahl geringwertiger Sachen und geringfügige Sachbeschädigungen (…OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 54;… VG München, B.v. 26.1.2021 - M 31 S 20.33367 - juris Rn. 33 f., jeweils unter Bezugnahme auf Ziff. 25.3.8.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 AsylG bereits Ausfluss einer abstrakten normativen Verhältnismäßigkeitsprüfung sind und den Behörden im Rahmen der Anwendung dieser Ausschlussgründe auf Rechtsfolgenseite ein Ermessensspielraum nicht zusteht ("...ist ausgeschlossen..."), ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch für eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall kein Raum mehr (…vgl. EuGH, U.v. 9.11.2010 - C-57/09 u.a. - juris Rn. 109; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 65 f.).
- VG München, 26.01.2021 - M 31 S 20.33367
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag wegen Gefahr für die Allgemeinheit wegen …
Dagegen scheiden Bagatelldelikte als Straftaten von erheblicher Bedeutung aus, z.B. Diebstahl geringwertiger Sachen und geringfügige Sachbeschädigungen (…OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 54 unter Bezugnahme auf Ziff. 25.3.8.2.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 AsylG bereits Ausfluss einer abstrakten normativen Verhältnismäßigkeitsprüfung sind und den Behörden im Rahmen der Anwendung dieser Ausschlussgründe auf Rechtsfolgenseite ein Ermessensspielraum nicht zusteht ("...ist ausgeschlossen..."), ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch für eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall kein Raum mehr (…vgl. EuGH, U.v. 9.11.2010 - C-57/09 u.a. - juris Rn. 109; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris Rn. 65 f.).
- VG Minden, 10.02.2022 - 2 K 41/19 vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 38, m.w.N.
- VG Würzburg, 10.10.2017 - W 8 E 17.33482
Gewährung von Eilrechtsschutz für zum Christentum konvertierten iranischen …
Wenn die Dreimonatsfrist nun nicht mehr gelten sollte, kann es im Hinblick auf die Rechtssicherheit nicht dazu führen, dass sämtliche in der Vergangenheit liegenden und längst abgeschlossenen Verfahren wieder aufgerollt werden könnten (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 16.3.2017 - 3 B 1322/17 - juris; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris; VG Karlsruhe, B.v. 5.1.2017 - A 6 K 7295/16 - juris; VG Freiburg, U.v. 3.8.2016 - A 6 K 1679/15 - juris; sowie etwa schon VG Würzburg, U.v. 26.6.2017 - W 8 K 16.31847 - juris). - VG Würzburg, 25.03.2019 - W 9 K 17.30895
Ausschluss von der Zuerkennung subsidiären Schutzes wegen der Annahme einer …
Als schwere Straftaten in diesem Sinne sind danach neben vorsätzlichen Tötungsdelikten auch Raub, gefährliche bzw. schwere Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Entführung (…OVG Hamburg, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 112; VG Cottbus, U.v. 8.2.2017 - 1 K 273/11.A - juris) sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16/14 - juris Rn. 28) angesehen worden; demgegenüber wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl keine schwere Straftat darstellen (…vgl. auch Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 3 Rn. 26 unter Verweis auf UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Anwendung der Ausschlussklauseln, 3. September 2003, S. 5). - VG Würzburg, 02.12.2020 - W 1 K 20.31090
Erfolgloser Asylantrag - Nigeria
Vielmehr ergibt sich nach Sinn und Zweck des § 71 AsylG, doppelte sachliche Prüfungen bereits geprüfter, unveränderter Sachverhalte zu vermeiden, dass in diesen Fällen und deshalb auch vorliegend beim Kläger auch bei einem auf Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 AsylG gerichteten Schutzbegehren von einer Folgeantragskonstellation auszugehen ist (a.A VG Cottbus, Urteil vom 08.02.2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 51). - VG Regensburg, 04.11.2019 - RN 12 K 17.33130
Einordnung eines weiteren Schutzbegehrens als Asylfolgeantrag
Vielmehr ergibt sich nach Sinn und Zweck des § 71 AsylG, doppelte sachliche Prüfungen bereits geprüfter, unveränderter Sachverhalte zu vermeiden, dass in diesen Fällen und deshalb auch vorliegend beim Kläger auch bei einem auf Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 AsylG gerichteten Schutzbegehren von einer Folgeantragskonstellation auszugehen ist (a.A VG Cottbus, Urteil vom 08.02.2017 - 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 51). - VG Gelsenkirchen, 25.01.2019 - 15a K 2528/18
Subsidiärer Schutzstatus, Ausschlussgründe, schwere Straftat, Gefahr für die …
Soweit in der Rechtsprechung für die Beurteilung der Frage im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG, ob schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer eine schwere Straftat begangen hat, auf die Ausführungen zu § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - Bezug genommen wird, vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017- 1 K 273/11.A -, juris, Rn. 53 f., wonach einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wird, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hat, ist auch dies vorliegend anzunehmen. - VG Cottbus, 18.01.2019 - 5 K 962/11
Asylrecht
Danach ist zunächst davon auszugehen, dass die Klägerin zu 1. im Rahmen der in der Türkei bei der Einreise allgemein durchgeführten Personenkontrolle (vgl. dazu VG Cottbus, Urteil vom 8. Februar 2017 - 1 K 273/11.A -, juris Rn. 76) identifiziert und wenn nicht gar unmittelbar, so doch jedenfalls zeitnah verhaftet werden wird, um die Vollstreckung der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe durchzusetzen. - VG Würzburg, 07.05.2020 - W 9 K 19.31444
Asyl, Irak: Rechtmäßige Rücknahme der Gewährung des subsidiären Schutzstatus
- VG Cottbus, 03.11.2021 - 8 K 306/17
- VG Cottbus, 10.08.2021 - 8 K 2326/16
Asylrecht