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   VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19   

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https://dejure.org/2019,5113
VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19 (https://dejure.org/2019,5113)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.03.2019 - 3 L 78/19 (https://dejure.org/2019,5113)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. März 2019 - 3 L 78/19 (https://dejure.org/2019,5113)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Vor allem bei einem Nebenerwerbsbetrieb muss dieser in Abgrenzung zur bloßen Liebhaberei einen Beitrag zum Lebensunterhalt geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1980 - III 1333/79

    Verwaltungsvollstreckung - Möglichkeit der Legalisierung einer baulichen Anlage

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Denn selbst wenn nachträglich entstandene Einwendungen gegen die Grundverfügung im Anfechtungsprozess gegen die Vollstreckungsmaßnahme in Analogie zu § 767 ZPO zulässig wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1958 - I C 181.57 -, BVerwGE 6, 321; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Februar 1980 - III 1333/79 -, juris Rn. 14), müssten die Voraussetzungen für die Annahme eines atypischen Sachverhalts im Hinblick auf das bei der Zwangsgeldfestsetzung gemäß § 24 Satz 1 VwVGBbg intendierte Ermessen erfüllt sein.
  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Denn selbst wenn nachträglich entstandene Einwendungen gegen die Grundverfügung im Anfechtungsprozess gegen die Vollstreckungsmaßnahme in Analogie zu § 767 ZPO zulässig wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1958 - I C 181.57 -, BVerwGE 6, 321; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20. Februar 1980 - III 1333/79 -, juris Rn. 14), müssten die Voraussetzungen für die Annahme eines atypischen Sachverhalts im Hinblick auf das bei der Zwangsgeldfestsetzung gemäß § 24 Satz 1 VwVGBbg intendierte Ermessen erfüllt sein.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 2 S 4.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Es muss klar auf der Hand liegen, dass die Einwendungen, wären sie schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Grundverfügung vorgetragen worden, hätten Erfolg haben müssen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Mai 2012 - OVG 2 S 4.12 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 11 S 45.15

    Vollstreckung; Beseitigungsanordnung; Steganlage; Glindow See; LSG "Potsdamer

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Grundsätzlich können Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Grundverwaltungsakt im Rahmen der Anfechtung der Festsetzung des Zwangsmittels nicht mehr geltend gemacht werden (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Januar 2016 - OVG 11 S 45.15 -, juris, Rn. 3).
  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 133/17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes und die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung, zu denen Zwangsgeldfestsetzung und Zwangsgeldandrohung (vgl. § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1 VwVGBbg) gehören, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache lediglich dann geboten, wenn dieser offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder - wofür hier allerdings nichts ersichtlich ist - sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschl. der Kammer v. 13. September 2017 - 3 L 133/17 -, juris, Rn. 4; Beschl. der Kammer v. 06. November 2014 - 3 L 159/14 -, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19

    Bestandskräftig festgestellte Verluste aus Gewerbebetrieb sprechen auch bei einem

    Auszug aus VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19
    Den dagegen eingelegten Widerspruch wies der Antragsgegner mit Bescheid vom 15. Januar 2019, zugestellt am 22. Januar 2019, zurück, wogegen der Antragsteller am 21. Februar 2019 Klage erhoben hat (VG 3 K 223/19).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 639/19
    Dies folgt aber aus dem Inhalt der Regelung, die das Verbot der alsbaldigen Wiederrichtung mit beinhaltet (vgl. Beschluss der Kammer vom 08. März 2019 - 3 L 78/19 - m.w.N.).
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