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   VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15   

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VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15 (https://dejure.org/2016,45250)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.12.2016 - 4 L 299/15 (https://dejure.org/2016,45250)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 4 L 299/15 (https://dejure.org/2016,45250)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15
    Aus den insoweit von der Antragstellerin zitierten Fundstellen (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, Juris und BT-DrS. 14/4926) ergibt sich nichts anderes, vielmehr zeigt auch das Bundesverwaltungsgericht auf, dass es hinsichtlich der Nachsorgepflichten gerade um deren präventive Durchsetzung gehe (Urt. vom 13. März, a.a.O., Rn. 27 m.w.N.).

    Vielmehr dürfte es bereits für die Anordnung einer Sicherheitsleistung nicht auf eine individuelle Liquiditätsschwäche ankommen; denn die Sicherheitsleistung ist regelhaft gerade wegen des allgemeinen Liquiditätsrisikos vorgesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, Juris Rn. 28).

    Möglicherweise dann, wenn schon ohne die Sicherheitsleistung dauerhaft Verschuldung besteht oder sonst die Finanzlage vergleichbar besonders schwach ist, könnte wegen anzunehmender finanziell bedingter Unzuverlässigkeit des Anlagenbetreibers statt der Forderung einer Sicherheitsleistung und deren Durchsetzung eine Betriebsuntersagung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BImSchG näherliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008, a.a.O., Rn. 34; VG Cottbus, Beschluss vom 27. September 2016 - 4 L 274/12 -, S. 7 f. des EA; Jarass, BImSchG, a.a.O., § 20 Rn. 47) - dass ein solcher Extremfall nicht nur nicht auszuschließen, sondern anzunehmen wäre, ist aber weder von der Antragstellerin substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich, zumal die Antragstellerin immer wieder betont, dass ohne die hohe Sicherheitsleistung eine Insolvenz allenfalls theoretisch in Betracht käme und sie gemäß ihrem Schreiben vom 2. Dezember 2016 für die nächste Zeit nach weiterer Behandlung vorhandener Abfälle durchaus Absatzmöglichkeiten und Abverkäufe für realistisch ansieht.

  • VG Frankfurt/Oder, 05.03.2002 - 7 L 867/01
    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung ist bereits mit Blick darauf gegeben, dem Betreiber der Anlage, der sich an eine betriebswesentliche nachträgliche Anordnung zur Anforderung einer erheblichen Sicherheitsleistung nicht hält, keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Anlagenbetreibern zukommen zu lassen und Bezugsfällen vorzubeugen (vgl. insoweit zu formell illegalen Anlagen: BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewArch 1986, 396; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05. März 2002 - 7 L 867/01 -, Juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.05.1986 - 22 CS 86.00554
    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2016 - 4 L 299/15
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung ist bereits mit Blick darauf gegeben, dem Betreiber der Anlage, der sich an eine betriebswesentliche nachträgliche Anordnung zur Anforderung einer erheblichen Sicherheitsleistung nicht hält, keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Anlagenbetreibern zukommen zu lassen und Bezugsfällen vorzubeugen (vgl. insoweit zu formell illegalen Anlagen: BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 1986 - 22 CS 86.00554 -, GewArch 1986, 396; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05. März 2002 - 7 L 867/01 -, Juris Rn. 32 m.w.N.).
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