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VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 KAG BB, § 19 KAG BB, § 20 KAG BB
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15
Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …
Zudem wirkt der Vorteil, der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesse der Abgabepflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (…VG Halle, Urt. v. 13. März 2015, a.a.O.; Driehaus, KStZ 2014, 185; VGH Bayern, Urt. v. 12. März 2015 - 20 B 14.1441 - VG Cottbus, Urt. v. 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 K 1397/14
Wasseranschlussbeitrag
Bereits die Trinkwasserbeitragssatzung des Abwasserzweckverbandes T vom 19. Juni 2013 (TBS 2013), enthielt mit ihrem § 9 eine mit der heutigen Regelung zum Beitragspflichtigen identische Vorschrift, die auf die Eigentümerstellung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides abstellte (zur Frage des Eintritts der Verjährung siehe unten; vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 24, juris).Auch der Steigerungsfaktor des § 5 Abs. 3 lit b) TBKS 2019 von 0, 40 für jedes weitere Vollgeschoss bei einem Grundfaktor von 1, 00 für das erste Vollgeschoss ist rechtlich nicht bedenklich; dieser liegt innerhalb der Spanne der Steigerungswerte von 0, 25 bis 0, 50, die in der Rechtsprechung als gebräuchlich und rechtssicher angesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 9 S 34/07 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 25, juris).
Die Regelungen der lit. a) und c) des § 5 Abs. 2 TBKS, soweit sie die beitragspflichtigen Grundstücksflächen von vollständig im beplanten (lit. a)) bzw. unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücken sowie von Grundstücken regeln, für die kein Bebauungsplan besteht und die durch eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB vollständig dem Innenbereich zugeordnet werden (lit. c)), sind unbedenklich (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris).
Dem trägt der Beklagte aber vorliegend bereits dadurch Rechnung, dass er in § 3 Abs. 4 TBKS 2019 die Geltung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs regelt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris).
§ 5 Abs. 5 S. 2 TBKS 2019 ergänzt insoweit, dass ein Grundstück insbesondere dann baulich oder gewerblich nutzbar ist, wenn es insbesondere mit Garagen und Stellplätze, Lagerplätze, Campingplätze, Kleingarten- bzw. Laubenkolonien und Grundstücke mit niedrigen Wochenendgebäuden bebaut ist, sodass diese Regelung auch den Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit des Satzungsrechts noch genügt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 28, juris).
Die Regelung in § 5 Abs. 2 lit. g) TBKS 2019, wonach bei Grundstücken, für die durch rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, bergrechtlichen Betriebsplan oder diesen ähnliche Verwaltungsakte) eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, die Fläche des Grundstücks gilt, auf die sich die rechtsverbindliche Fachplanung bezieht, wobei solche Flächen unberücksichtigt bleiben, die trinkwasserrelevant nicht nutzbar sind, ist unproblematisch und lückenlos (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 63, juris).
Dies kann als vorteilsgerecht angesehen werden; soweit dies in Grenzbereichen anders sein sollte, wäre dies unter dem Gesichtspunkt des weiten Ermessens des Satzungsgebers und seiner Befugnis zu typisieren und zu pauschalieren, zu vernachlässigen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 56 - 57, juris).
- VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 K 151/17
Wasseranschlussbeitrag
Bereits die Trinkwasserbeitragssatzung des Abwasserzweckverbandes T vom 19. Juni 2013 (TBS 2013), enthielt mit ihrem § 9 eine mit der heutigen Regelung zum Beitragspflichtigen identische Vorschrift, die auf die Eigentümerstellung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides abstellte (zur Frage des Eintritts der Verjährung siehe unten; vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 24, juris).Auch der Steigerungsfaktor des § 5 Abs. 3 lit b) TBKS 2019 von 0, 40 für jedes weitere Vollgeschoss bei einem Grundfaktor von 1, 00 für das erste Vollgeschoss ist rechtlich nicht bedenklich; dieser liegt innerhalb der Spanne der Steigerungswerte von 0, 25 bis 0, 50, die in der Rechtsprechung als gebräuchlich und rechtssicher angesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 9 S 34/07 -, S. 4 des Beschlussabdrucks; VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 25, juris).
Die Regelungen der lit. a) und c) des § 5 Abs. 2 TBKS, soweit sie die beitragspflichtigen Grundstücksflächen von vollständig im beplanten (lit. a)) bzw. unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücken sowie von Grundstücken regeln, für die kein Bebauungsplan besteht und die durch eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB vollständig dem Innenbereich zugeordnet werden (lit. c)), sind unbedenklich (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris).
Dem trägt der Beklagte aber vorliegend bereits dadurch Rechnung, dass er in § 3 Abs. 4 TBKS 2019 die Geltung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs regelt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris9.
§ 5 Abs. 5 S. 2 TBKS 2019 ergänzt insoweit, dass ein Grundstück insbesondere dann baulich oder gewerblich nutzbar ist, wenn es insbesondere mit Garagen und Stellplätze, Lagerplätze, Campingplätze, Kleingarten- bzw. Laubenkolonien und Grundstücke mit niedrigen Wochenendgebäuden bebaut ist, sodass diese Regelung auch den Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit des Satzungsrechts noch genügt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 28, juris).
Die Regelung in § 5 Abs. 2 lit. g) TBKS 2019, wonach bei Grundstücken, für die durch rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, bergrechtlichen Betriebsplan oder diesen ähnliche Verwaltungsakte) eine der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, die Fläche des Grundstücks gilt, auf die sich die rechtsverbindliche Fachplanung bezieht, wobei solche Flächen unberücksichtigt bleiben, die trinkwasserrelevant nicht nutzbar sind, ist unproblematisch und lückenlos (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 63, juris).
Dies kann als vorteilsgerecht angesehen werden; soweit dies in Grenzbereichen anders sein sollte, wäre dies unter dem Gesichtspunkt des weiten Ermessens des Satzungsgebers und seiner Befugnis zu typisieren und zu pauschalieren, zu vernachlässigen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, Rn. 56 - 57, juris).
- VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; zeitliche Obergrenze für den …
Ebenso ist mit Blick auf die Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und seine aufgrund dessen gegebene bauliche Nutzbarkeit im Sinne der zitierten Satzungsvorschriften irrelevant, ob der Kläger das Grundstück als Gartenland erworben hat, ob das Grundstück im Grundbuch als "Gartenland" ausgewiesen ist, das Grundstück bereits bebaut ist und ob der Kläger in absehbarer Zeit eine Bebauung des Grundstücks beabsichtigt oder ob diese aus heutiger Sicht möglicherweise "unsinnig" oder nicht geplant ist (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 -, zit. nach juris; VG Cottbus…, Urteil vom 10. September 2014 - 6 K 652/14 -, zit. nach juris, Rn. 26; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris und dazu noch unten zur Höhe der Veranlagung).Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
NE-LKV 2001, 132; Urt. v. 23. März 2000 - 2 A 226/98 - Seite 26 ff. d. E.A.; zum Ganzen auch Urteil der Kammer vom 5. Juli 2012, a.a.O.; Beschluss vom 4. Februar 2014, a.a.O.; Urteil vom 10. April 2014, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA …
Zudem wirkt der Vorteil, der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesses der Abgabepflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (…VG Halle, Urt. v. 13.03.2015, a.a.O.;… Driehaus, a.a.O. S. 185; VGH Bayern, Urt. v. 12.03.2015 - 20 B 14.1441 - VG Cottbus, Urt. v. 10.04.2014 - 6 K 370/13 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14
Wasseranschlussbeitrag
Ebenso ist mit Blick auf die Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB irrelevant, ob die Klägerin in absehbarer Zeit eine Bebauung des Grundstücks beabsichtigt oder ob dieseaus heutiger Sicht "unsinnig" ist (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 -, zit. nach juris; VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris und dazu noch unten).Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum ErschließungsbeitragsrechtBVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris;… Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.;VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
NE-LKV 2001, 132; Urt. v. 23. März 2000 - 2 A 226/98 - Seite 26 ff. d. E.A.; zum Ganzen auch Urteil der Kammer vom 5. Juli 2012, a.a.O.; Beschluss vom 4. Februar 2014, a.a.O.; Urteil vom 10. April 2014, a.a.O.).
- VG Cottbus, 22.06.2015 - 6 K 853/14
Wasseranschlussbeitrag
Soweit es § 5 Abs. 2 lit. a) BKWAS 2014 betrifft, wonach bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte Grundstücksfläche als beitragspflichtige Grundstücksfläche gilt, wenn für das Grundstück im Bebauungsplan eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, hat die Kammer bereits im Beschluss vom 30. Januar 2014 (- 6 L 270/13 -, S. 4 ff. des E.A.) und mit Urteil vom 10. April 2014 (- 6 K 370/13 -, veröff. in juris) ausgeführt, dass eine solche Regelung nicht zu beanstanden ist; hieran wird festgehalten.Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen…, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
NE-LKV 2001, 132; Urt. v. 23. März 2000 - 2 A 226/98 - Seite 26 ff. d. E.A.; zum Ganzen auch Urteil der Kammer vom 5. Juli 2012, a.a.O.; Beschluss vom 4. Februar 2014, a.a.O.; Urteil vom 10. April 2014, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22
Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche …
Die Regelung wird auch nicht durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gerechtfertigt, da mit ihr gegenüber einer nach Vorteilsgesichtspunkten zulässigen "kaufmännischen" Rundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16…, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 35 …und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, juris, Rdnr. 14) oder einer ebenfalls zulässigen Abrundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 M 238/16 - VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75) keine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist. - VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15
Schmutzwassserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung
Zudem wirken die Vorteile, die durch die Erschließung eines Grundstücks und die Schaffung der erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die leitungsgebundene öffentliche Einrichtung vermittelt werden, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesse der Beitragspflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 - Juris Rn. 87). - VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21
Wassergebühren
Dem trägt der Beklagte aber vorliegend bereits dadurch Rechnung, dass er in § 2 Abs. 4 EBS 2014 die Geltung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs regelt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 12.05.2017 - 5 K 1797/15
Schmutzwasserbeitrag im Wege einer Nacherhebung
- VG Halle, 25.08.2017 - 4 A 318/16
Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für räumlich getrennt liegende …
- VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
Wiederaufgreifen des Verfahrens eines bestandskräftigen …