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   VG Cottbus, 12.02.2021 - 8 L 60/21   

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https://dejure.org/2021,3532
VG Cottbus, 12.02.2021 - 8 L 60/21 (https://dejure.org/2021,3532)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12.02.2021 - 8 L 60/21 (https://dejure.org/2021,3532)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 8 L 60/21 (https://dejure.org/2021,3532)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Würzburg, 30.10.2020 - W 8 S 20.1625

    Sofortverfahren; örtliche Zuständigkeit; statthafter Antrag; Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.02.2021 - 8 L 60/21
    Zwar ist hiernach die Situation einer Kitagruppe zwar nicht zwingend, aber jedenfalls grundsätzlich geeignet, Kontakte der Kategorie I zu begründen, wobei nach dem RKI insoweit die risikorelevanten Faktoren wie etwa die Größe und Lüftung der Räumlichkeiten, die Aufenthaltsdauer und die Aerosolproduktion zu berücksichtigen sind (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - W 8 S 20.1625 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.02.2021 - 8 L 60/21
    Ob gemessen daran ein Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG zu bejahen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie anhand der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit (vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 31 f.).
  • VG Cottbus, 20.08.2021 - 8 L 281/21

    Anordnung einer infektionsschutzrechtlichen Absonderung

    Ob gemessen daran ein Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG zu bejahen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie anhand der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit (vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 31 f, sowie bereits Beschluss der Kammer vom 12. Februar 2021 - 8 L 60/21 -, juris Rn. 11 f.).
  • VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21

    Absonderungsanordnung aufgrund Kontakts mit Corona-Erkranktem

    Soweit der Antragsteller einzig darauf verweist, dass der Antragsgegner am 3. Februar 2020 die Kindertagesstätte besucht habe und dort von einer am 8. Februar 2020 positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getesteten Erzieherin betreut worden sei, handelt es sich um eben den Sachverhalt, den das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 12. Februar 2021 - VG 8 L 60/21 -, juris Rn. 16), so dass schon im Ansatz nicht ersichtlich ist, dass das Gericht aufgrund des nunmehrigen Vorbringens des Antragstellers zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.
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