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   VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17   

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VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17 (https://dejure.org/2017,17311)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12.05.2017 - 4 L 317/17 (https://dejure.org/2017,17311)
VG Cottbus, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 4 L 317/17 (https://dejure.org/2017,17311)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit nicht widerlegt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, Rn. 6, juris).Ist eine die Abschiebung beeinträchtigende Erkrankung nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht und die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit damit nicht widerlegt, kommt eine Aussetzung der Abschiebung in der Regel nicht in Betracht.

    Genügen mithin die aktuellen ärztlichen Stellungnahmen nicht den Anforderungen nach § 60 Abs. 2c AufenthG, so können sie auch keine anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG bedeuten würde (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10

    Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Insoweit kann offen bleiben, ob auch in dem Fall, dass die Duldung aufgrund einer beigefügten Nebenbestimmung und namentlich aufgrund der auflösenden Bedingung, dass die Duldung mit der Bekanntgabe eines Abschiebetermins erlösche, erloschen ist, eine vorherige Ankündigung erforderlich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 M 124/10 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Eine Ermittlungspflicht der Ausländerbehörde in Bezug auf eine Erkrankung des Ausländers besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht (OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 M 16/16 -, Rn. 21, juris).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch

    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Ein Attest aber, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 16; Beschluss vom 05. Januar 2017 - 10 CE 17.30 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Die durch Art. 6 GG und Art. 12 EMRK geschützte Ehe vermittelt beachtliche Vorwirkungen und gebietet die Erteilung einer Duldung im Hinblick auf eine beabsichtigte Heirat lediglich dann, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. statt vieler: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2011 -OVG 3 S 129.10 / OVG 3 M 112.10-).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
    Ein Attest aber, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 16; Beschluss vom 05. Januar 2017 - 10 CE 17.30 -, Rn. 7, juris).
  • VG Cottbus, 24.01.2020 - 3 L 523/19
    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2. November 2017 - OVG 11 B 8.16 -, juris, Rn. 21; Beschl. v. 25. August 2011 - OVG 11 S 49.11 -, juris, Rn. 7 ff.; Beschl. d. Kammer v. 12. Mai 2017 - VG 4 L 317/17 -, juris, Rn. 12).
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