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   VG Cottbus, 13.01.2014 - 3 L 331/13   

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VG Cottbus, 13.01.2014 - 3 L 331/13 (https://dejure.org/2014,1771)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.01.2014 - 3 L 331/13 (https://dejure.org/2014,1771)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 3 L 331/13 (https://dejure.org/2014,1771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Jugendhilfeeinrichtung Haasenburg unterliegt im einstweiligen Rechtsschutz gegen Widerruf der Betriebserlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haasenburg GmbH gegen das Landesjugendamt Brandenburg

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus VG Cottbus, 13.01.2014 - 3 L 331/13
    Vielmehr reicht es aus, dass Tatsachen vorliegen, angesichts derer die negativen Folgen normalerweise zu befürchten sind (vgl. zum Ganzen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 34; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 3. April 2013 - M 18 S 13.794 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 38).

    Es wollte den Aufsichtsbehörden effiziente Mittel an die Hand geben, um Gefahrenlagen im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII wirksam abzuwehren (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, a. a. O., dort Rdn. 49).

  • VG München, 03.04.2013 - M 18 S 13.794

    Widerruf einer Betriebserlaubnis

    Auszug aus VG Cottbus, 13.01.2014 - 3 L 331/13
    Vielmehr reicht es aus, dass Tatsachen vorliegen, angesichts derer die negativen Folgen normalerweise zu befürchten sind (vgl. zum Ganzen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 34; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 3. April 2013 - M 18 S 13.794 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 38).
  • VG Saarlouis, 28.09.2017 - 3 K 2055/15

    Anspruch des privaten Einrichtungsträgers gegen den Träger der öffentlichen

    Zudem sei keine ausreichende kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in den Einrichtungen der Klägerin gegeben.(Vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 13.01.2014 - 3 L 331/13 -, Rn. 15 und 21, juris, unter Hinweis auf den Untersuchungsbericht vom 30.10.2013, Bl. 51 - 53, 77, 114 - 117.).

    Ein durch die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Cottbus angestrengtes einstweiliges Rechtsschutzverfahren blieb erfolglos; seit dem 20.12.2013 werden in den Einrichtungen der Klägerin bis auf Weiteres keine Minderjährigen mehr betreut.(Vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 13.01.2014 - 3 L 331/13 -, juris. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte seinerzeit den Antrag der Klägerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den sofort vollziehbaren Widerruf der Betriebserlaubnis mit rechtskräftigem Beschluss vom 13.01.2014 ab. Das Hauptsacheverfahren ist noch rechtshängig.).

    Das Gericht kam vielmehr unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Kommission vom 30.10.2013 zu dem Ergebnis, dass die Konzeption der Klägerin nicht den pädagogischen Standards und dem Zweck der Einrichtungen entspreche und ferner Mängel in der medizinischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen festzustellen gewesen seien.(VG Cottbus, Beschluss vom 13.01.2014 - 3 L 331/13 -, Rn. 9 und 20, juris.) Die Situation der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Klägerin habe nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Cottbus im Hinblick auf die strukturelle Vernachlässigung sozialpädagogischer und psychologischer Aspekte, die kaum differenzierte und reflektierte Anwendung pädagogischer Methoden und körperlicher Zwangsmittel und eine nicht in gebotenem Maße erfolgende psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung begründet, die sich in der relevanten Gefahr stagnierender oder negativer Entwicklungsverläufe, psychischer und physischer Schädigungen bis hin zu Retraumatisierungen manifestiere.(VG Cottbus, Beschluss vom 13.01.2014 - 3 L 331/13 -, Rn. 23, juris.) Danach kann die Klägerin nicht mit dem Vortrag durchdringen, die Schließung der drei Betriebe beruhe auf einem individuellen Fehlverhalten des Leistungsberechtigten.

  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn sich ihr Zustand durch den Aufenthalt in der Einrichtung verschlechtert, etwa Rückschritte in der Entwicklung zu beobachten sind, sondern auch dann, wenn die Besorgnis eines "Schadenseintritts" hinreichend sicher ist, was in der Regel bei gravierenden personellen Problemen bei der Betreuung, bei der personellen Mindestausstattung, Finanzierung oder bei der ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. August 2008 a. a. O., juris Rn. 4/5; OVG NRW, Urt. v. 17. November 2014 - 12 A 283/13 -, juris Rn. 90 ff.; BayVGH, Beschl. v. 10. Januar 2008 a. a. O., juris Rn. 43 und v. 17. Dezember 2008 a. a. O., juris Rn. 34; NdsOVG, Urt. v. 13. Februar 2006 - 12 LC 538/04 -, juris Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Mai 2014 - OVG 6 S 10.14 -, S. 1882 der Gerichtsakte; VG Cottbus, Beschl. v. 13. Januar 2014 - 3 L 331/13 -, juris Rn. 7/8).
  • VG Magdeburg, 04.03.2014 - 9 A 276/13

    Sach- und/oder Rechtslagenänderung der Flüchtlingssituation in Syrien als

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (VG Magdeburg, GB v. 08.10.2013, 9 A 166/13; juris) und der des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt ist jedenfalls seit Beginn des Jahres 2012 die asylrelevante Verfolgung anzunehmen so dass die dreimonatige Frist abgelaufen ist (OVG LSA, Beschluss v. 12.11.2013, 3 L 331/13).
  • VG Magdeburg, 26.06.2014 - 9 A 59/13

    Widerlegung der Regelvermutung nach § 28 Abs 2 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992);

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten über die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. (entspricht § 4 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG in der Fassung der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 - BGBl. I, 2013, 3474 - ) im Oktober 2012 hatte sich die Erkenntnis über die verfolgungsbedingte Lage in Syrien aufgrund der seit Frühjahr 2011 dauernden Unruhen bereits durchgesetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 12.11.2013, 3 L 331/13), wobei das erkennende Gericht sogar bereits seit dem Sommer 2011 in ständiger Rechtsprechung von der asylrelevanten Verfolgung aufgrund der Ausreise, der Asylantragstellung und des längeren Aufenthaltes des Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland ausging (vgl. nur: GB v. 24.08.2011, 9 A 182/10; juris).
  • VG Magdeburg, 01.08.2014 - 9 A 159/14
    Die Erkenntnis über die ver­ folgungsbedingte Lage in Syrien aufgrund der seit dem Frühjahr 2011 dauernden Unru­ hen hat sich jedenfalls im Jahr 2012 durchgesetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 12.11.2013, 3 L 331/13), wobei das erkennende Gericht sogar bereits seit dem Sommer 2011 in ständiger Rechtsprechung von der asylrelevanten Verfolgung aufgrund der Ausreise, der Asylan­ tragstellung und des längeren Aufenthaltes des Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland ausging (vgl. nur: GB v. 24.08.2011, 9 A 182/10; juris).
  • VG Magdeburg, 15.09.2014 - 9 A 208/14
    Die Erkenntnis über die verfolgungsbedingte Lage in Syrien aufgrund der seit dem Frühjahr 2011 dauernden Unruhen hat sich jedenfalls im Jahr 2012 durchgesetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 12.11.2013, 3 L 331/13), wobei das erkennende Gericht sogar bereits seit dem Sommer 2011 in ständiger Rechtsprechung von der asylrelevanten Verfolgung aufgrund der Ausreise, der Asylantragstellung und des längeren Aufenthaltes des Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland ausging (vgl. nur: GB v. 24.08.2011, 9 A 182/10; juris).
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