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   VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19.A   

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VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19.A (https://dejure.org/2019,26786)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.08.2019 - 5 L 406/19.A (https://dejure.org/2019,26786)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. August 2019 - 5 L 406/19.A (https://dejure.org/2019,26786)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 3 D 79/08

    Nasciturus; Familienrechtsstreitigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Der nasciturus, d. h. das ungeborene Kind ist mithin noch nicht staatsangehörigkeitsfähig (Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 D 79/08 - NJW 2009, 2839 = Juris Rn. 4).

    Damit könnte nach der Geburt des Kindes ihm selber wie auch der Antragstellerin ein durch Art. 6 GG vermitteltes Bleiberecht in der Bundesrepublik zustehen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. September 2009 - 18 B 1156/09 - Juris Rn. 12; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 D 79/08 - a.a.O.).

    Hierzu müsste der Verweis auf die ggf. zu gewährende Möglichkeit einer Wiedereinreise in tatsächlicher Hinsicht unzumutbar sein (Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 D 79/08 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12

    Ausländerrecht - zur Ausübung der Personensorge und zur Schutzpflicht des Staates

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Die elterliche Sorge beginnt mit der Geburt des Kindes, wie sich auch aus der Anknüpfung an den Geburtszeitpunkt in den Regelungen der §§ 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 2 BGB ergibt (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 - Juris Rn. 9).

    Die Würde des Menschseins verlangt jedoch keine generellen aufenthaltsrechtlichen Gewährleistungen zu Gunsten des Ungeborenen, sondern vordringlich die erforderlichen Vorkehrungen für die Entfaltung der Menschenwürde durch ein eigenes Lebensrecht des Ungeborenen (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 - Juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Es ist nämlich weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die künftigen Eltern, also die am 20. Februar 1987 geborene und in D... lebende Antragstellerin und der am 27. Februar 1968 geborene und in R...lebende künftige Vater, bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2013 - OVG 11 S 40.12 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 4 Bs 84/08 - NVwZ-RR 2009, 133ff).
  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Es ist nämlich weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die künftigen Eltern, also die am 20. Februar 1987 geborene und in D... lebende Antragstellerin und der am 27. Februar 1968 geborene und in R...lebende künftige Vater, bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2013 - OVG 11 S 40.12 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 4 Bs 84/08 - NVwZ-RR 2009, 133ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 18 B 1156/09

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz auf Grund einer Schwangerschaft

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Damit könnte nach der Geburt des Kindes ihm selber wie auch der Antragstellerin ein durch Art. 6 GG vermitteltes Bleiberecht in der Bundesrepublik zustehen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. September 2009 - 18 B 1156/09 - Juris Rn. 12; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 D 79/08 - a.a.O.).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
    Zwar schützt Art. 11 GG das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 80, 137, 150).
  • VG Minden, 07.10.2021 - 12 L 623/21
    - ohne weitere Herleitung: VG Köln, Beschluss vom 20. April 2021 - 15 L 410/21.A -, juris Rn. 16; VG Würzburg, Beschluss vom 11. Januar 2019 - W 2 S 19.50022 -, juris Rn. 23 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 31. August 2019 - 5 L 406/19.A -, juris Rn. 6 a.E.- abgeschoben werden soll, - wobei stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind - in Betracht, da in beiden Fällen der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, gleichermaßen betroffen sein können.
  • VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 6 K 21.50243

    Dublin III-Verfahren, Zuständigkeitsbegründung durch Asylantragstellung,

    Die elterliche Sorge beginnt aber erst mit der Geburt des Kindes (VG Cottbus, B.v. 13.8.2019 - 5 L 406/19.A - juris Rn. 7).
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