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   VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19   

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VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19 (https://dejure.org/2022,38911)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.12.2022 - 8 K 1120/19 (https://dejure.org/2022,38911)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 8 K 1120/19 (https://dejure.org/2022,38911)
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  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 16/16

    Eignung; Erziehungshilfe; Jugendpornografie; Kinderpornografie; Pflegeperson

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Auch wenn die Klagenden keiner Pflegerlaubnis bedürfen, ist ihre Eignung als Pflegepersonen anhand der Vorgaben des § 44 Abs. 2 SGB VIII und somit insbesondere daran zu messen, ob das Kindeswohl in der Pflegestelle gewährleistet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2014  5 C 32/13 , juris Rn. 19; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22).

    Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist das Wohl eines Kindes oder jugendlichen Menschen unter keinen Umständen gewährleistet, wenn eine Pflegeperson wegen einer der in § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgezählten Katalogstraftaten rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2019 - W 3 K 18.67 -, juris Rn. 32.).

  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 12 ZB 20.152

    Zur Geeignetheit einer Pflegeperson bei Vorstrafen

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Hiervon werden nach Wortlaut ("vermitteln") und Sinn und Zweck der Norm auch Personen erfasst, die als Pflegepersonen in der Kindertagespflege oder der Vollzeitpflege tätig sind (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 2020 - 12 ZB 20.152 -, juris Rn. 6; Wiesner in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 72a Rn. 18).

    Hier ist jedenfalls die Eignung des Klägers als Pflegeperson für C... nach § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII automatisch entfallen, ohne dass es einer weiteren Einzelfallprüfung bedurfte (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 2020 - 12 ZB 20.152 -, juris Rn. 6; Wiesner in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 44 Rn. 18).

  • VG Regensburg, 10.11.2015 - RO 4 K 15.287

    Großeltern als Pflegepersonen

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Auch wenn die Klagenden keiner Pflegerlaubnis bedürfen, ist ihre Eignung als Pflegepersonen anhand der Vorgaben des § 44 Abs. 2 SGB VIII und somit insbesondere daran zu messen, ob das Kindeswohl in der Pflegestelle gewährleistet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2014  5 C 32/13 , juris Rn. 19; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22).

    Denn derartige, mit einem Eingriff in das Personensorgerecht verbundene Maßnahmen setzen das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung voraus, die nicht deckungsgleich zum Begriff des Kindeswohls im Rahmen der Eignungsfeststellung für Pflegepersonen ist (vgl. Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 25; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 6 B 322/16 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Dies ist im Fall eines - wie hier - in der die Pflegestelle bildenden Wohnung mitlebenden Ehemannes, der rechtskräftig wegen einer Katalogstraftat im Sinne des § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verurteilt worden ist, ohne weiteres der Fall (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. März 2022 - 12 S 2032/21 -, juris Rn. 40), was vorliegend umso mehr gilt, als der Kläger in den beigezogenen fachlichen Stellungnahmen - im Überprüfungsbericht des P... der Stadt L... vom 21. November 2017 ebenso wie im A... -Abschlussbericht vom 11. November 2020 - nicht nur als der dominantere Part der Eheleute beschrieben wird, sondern auch als wichtigste Bezugsperson bzw. Hauptansprech- und Spielpartner C... , der von seinem Pflegevater im Rahmen ihrer sehr engen, nahezu symbiotischen Beziehung viel Zuwendung und körperliche Nähe einfordere und erhalte.
  • VG Magdeburg, 24.01.2017 - 6 B 322/16

    Jugendhilfe; Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege durch die Großeltern.

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Denn derartige, mit einem Eingriff in das Personensorgerecht verbundene Maßnahmen setzen das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung voraus, die nicht deckungsgleich zum Begriff des Kindeswohls im Rahmen der Eignungsfeststellung für Pflegepersonen ist (vgl. Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 25; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 6 B 322/16 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Die Regelung des § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII benennt ein gesetzliches Eignungshindernis (vgl. so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. März 2022 - 12 S 1357/21 -, juris Rn. 43), das es dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohne weiteren Prüfungs- und Entscheidungsspielraum verwehrt, solche Personen für die Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu beschäftigen oder zu vermitteln.
  • VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist das Wohl eines Kindes oder jugendlichen Menschen unter keinen Umständen gewährleistet, wenn eine Pflegeperson wegen einer der in § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgezählten Katalogstraftaten rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2019 - W 3 K 18.67 -, juris Rn. 32.).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Auch wenn die Klagenden keiner Pflegerlaubnis bedürfen, ist ihre Eignung als Pflegepersonen anhand der Vorgaben des § 44 Abs. 2 SGB VIII und somit insbesondere daran zu messen, ob das Kindeswohl in der Pflegestelle gewährleistet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2014  5 C 32/13 , juris Rn. 19; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16

    Eignung; Erlaubnis zur Vollzeitpflege; Hilfe zur Erziehung; Pflegeerlaubnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19
    Der Begriff der Vermittlung durch das Jugendamt ist dabei weit im Sinne einer Einschaltung des Jugendamtes als fachlich verantwortlicher Mittler zu verstehen, wofür es auch genügt, dass das Jugendamt in Fällen, in denen das Pflegeverhältnis zunächst ohne Einschaltung der Behörde zustande gekommen ist, mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege die fachliche Verantwortung für die Geeignetheit der Pflegepersonen in dem konkreten Pflegeverhältnis übernimmt (vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 LA 281/16 -, juris Rn. 7).
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