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   VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19   

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VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19 (https://dejure.org/2020,12428)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14.05.2020 - 3 K 1409/19 (https://dejure.org/2020,12428)
VG Cottbus, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 3 K 1409/19 (https://dejure.org/2020,12428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beissvorfall: Einstufung als "gefährlicher Hund" - da hilft auch kein Wesenstest

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 4 ZB 18.512

    Statthafte Klageart bei Antrag auf Urnenumbettung

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Die Gerichte haben insoweit mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen großzügigen Maßstab anzulegen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 4 ZB 18.512 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 5 S 51.17

    Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes bei bestandskräftiger

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Selbst bei Annahme einer - hier erst nach Ablauf der Klagefrist erklärten - subjektiven Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO wäre die Klage nicht wegen Fristversäumnis unzulässig, weil die angefochtenen Verwaltungsakte schon mit der fristgerechten Erhebung der Klage eindeutig bezeichnet worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158/92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 C 62.81

    Beklagter - Auslegung einer Klageschrift - Auslegungshilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Dies legt die Annahme nahe, dass sich die Klage - entgegen der ausdrücklichen Beteiligtenbezeichnung - im Zweifel nicht gegen den falschen, sondern gegen den nach dem Inhalt der Klage richtigen Beklagten, also den Amtsdirektor des Amtes U... (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 2 VwGGBbg), richtete (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1982 - 1 C 62.81 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2018 - 5 S 19.18

    Verwirklichung des Merkmals des § 8 Abs 1 Nr 2 HundehV (juris: HuHV BB 2004)

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2016 - 5 S 34.15

    Folgen der Haltung eines gefährlichen Hundes ohne die dafür erforderliche

    Auszug aus VG Cottbus, 14.05.2020 - 3 K 1409/19
    Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5).
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