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   VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15   

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VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15 (https://dejure.org/2017,21902)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.06.2017 - 1 K 2073/15 (https://dejure.org/2017,21902)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 1 K 2073/15 (https://dejure.org/2017,21902)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gera, 06.11.2018 - 3 E 1514/18

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgrund im Ausland

    Im Fahrerlaubnisrecht als Teil des Ordnungs- und Gefahrenabwehrrechts genügt im Unterschied zu dem der Bestrafung eines Fehlverhaltens dienenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht damit bereits die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit ein Gefahrenverdacht, der einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lässt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - OVG Saarl, Beschl. v. 18. September 2003 - 1 W 24/03 - VG Cottbus, Urt. 15. Juni 2017 - 1 K 2073/15 - vgl. Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 13 FeV, Rn. 60 - jeweils Juris).

    Im Ausland begangene und festgestellte Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften können den deutschen Behörden grundsätzlich Veranlassung geben, die Fahreignung eines Erlaubnisinhabers zu verneinen oder jedenfalls klären zu lassen, sofern diese Zuwiderhandlungen "hinreichend entsprechend einer Inlandstat" nachgewiesen sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. August 2012 - 11 CS 12.1624 - OVG NRW, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - Beschl. v. 3. November 2014 - 16 B 694/14 - OVG Meck-Pomm, Beschl. v. 27. März 2008 - 1 M 204/07 - VG Cottbus, Urt. 15. Juni 2017 - 1 K 2073/15 - Urt. v. 7. August 2015 - 1 L 261/15 - VG Münster, Urt. v. 16. Mai 2014 - 10 K 841/14 - jeweils Juris).

  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 1 K 680/16

    Erteilung einer erneuten Fahrerlaubnis; Anordnung der medizinisch-psychologischen

    Es kann auch vorliegend offen bleiben, ob einem zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Verpflichteten entsprechend dem Gesetzwortlaut alle in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommenden Stellen mitgeteilt werden müssen (vgl. das vom Bundesamt für Straßenwesen im Internet [http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Begutachtung/pdf/liste-post-leitzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=36] veröffentlichte Verzeichnis der "Begutachtungsstellen für Fahreignung geordnet nach Postleitzahlen", Stand: Mai 2017) oder ob entsprechend einer in der Rechtsprechung vertretenen Meinung (VG Oldenburg [Oldenburg], GB v. 10. August 2010 - 7 A 1458/10 -, juris Rn. 19 ff.; i. E. ebenso: VG München, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - M 26 S 16.3697 -, juris Rn. 14; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11 -, juris Rn. 46) jedenfalls die "nächstgelegenen" Stellen, nämlich diejenigen anzugeben sind, die im Rahmen einer zweistündigen Autofahrt erreichbar sind (so auch: Urt. d. Kammer v. 15. Juni 2016 - VG 1 K 2073/15 -, juris).
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