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   VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21   

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VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21 (https://dejure.org/2021,8880)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.04.2021 - 4 L 104/21 (https://dejure.org/2021,8880)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. April 2021 - 4 L 104/21 (https://dejure.org/2021,8880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld darf vorläufig seine Nebentätigkeit aufnehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 4 S 9.11

    Ruhestandsbeamter; Verbot einer Beschäftigung; Professor; Pathologie; Gründung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    § 41 BeamtStG soll verhindern, dass durch die private Verwertung von Amtswissen nach Ausscheiden aus dem Amt oder durch eine Tätigkeit bei einem unter den früheren Amtsbereich fallenden Interessenten das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - OVG 4 S 9/11 - BeschRS2011, 51880 - m.w.N.).

    Danach ist das Verbot rechtlich zumindest nicht mehr haltbar, zumal es sich ausschließlich auf Vermutungen beschränkt und möglicherweise (auch) durch die Absicht getragen wird, eine Konkurrenz für die Antragsgegnerin durch eine Beratung von Investoren durch den Antragsteller im Sinne einer nicht für die Antragsgegnerin günstigen Entscheidung zu verhindern (vergleiche hierzu: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - OVG 4 S 9/11 -, a.a.O).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 4 S 25.13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines hauptamtlichen Bürgermeisters

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Das private Aussetzungsinteresse überwiegt jedenfalls, wenn der erlassene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2013 - OVG 4 S 25.13 -).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn der Beamte im Ruhestand für Personen oder Unternehmen tätig wird, auf deren Angelegenheiten er in dem gesetzlich festgelegten Zeitraum dienstlich Einfluss nehmen konnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 2014 - 2 C 23/13 -, juris, Rn. 20 bis 27).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Ein Dauerverwaltungsakt ist hinsichtlich seiner Rechtmäßigkeit in Ermangelung abweichender gesetzlicher Bestimmungen, die vorliegend in der Dreijahresfrist ("Das Verbot endet spätestens..." vgl. § 41 BeamtStG) nicht angenommen werden können, regelmäßig nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, wie sie im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung besteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06 - NVwZ 2007, 848).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06 - NVwZ 2007, 848).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Auch kann die Dringlichkeit der Untersagung im konkreten Fall damit individuell zu rechtfertigen sein, dass im Falle einer fehlenden Anordnung des Sofortvollzuges das Verbot insofern ins Leere laufen würde, als bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache die 3-jährige Verbotsfrist aller Voraussicht nach abgelaufen sein würde (so OVG Münster, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 1 B 3117/90; VGH München, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn 20 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Eine Entscheidung hierüber kann jedoch entfallen, weil nicht einhellig gesehen wird, ob ein formeller Mangel in dieser Hinsicht überhaupt die begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder lediglich eine Aufhebung der Vollziehungsanordnung zur Folge hätte (so: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn 9; a. A. Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn.148 m.w.N.) und vor allem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung aus materiellen Gründen geboten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14

    Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Denn bei der Untersagungsverfügung handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, weil er ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis, nämlich das der Untersagung einer Nebentätigkeit für einen Ruhestandsbeamten, zur Entstehung bringt und es ständig aktualisiert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1998 - 3 C 6/97, NJW 1999, 881 sowie OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 13 B 722/14 -, BeckRS 2014, 57329 zur Abgabeuntersagung im Apothekenrecht; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 26. Aufl. 2020, § 113, Rn 43 ff. mit weiteren Nachweisen zur Untersagung).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Cottbus, 16.04.2021 - 4 L 104/21
    Denn bei der Untersagungsverfügung handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, weil er ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis, nämlich das der Untersagung einer Nebentätigkeit für einen Ruhestandsbeamten, zur Entstehung bringt und es ständig aktualisiert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1998 - 3 C 6/97, NJW 1999, 881 sowie OVG Münster, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 13 B 722/14 -, BeckRS 2014, 57329 zur Abgabeuntersagung im Apothekenrecht; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 26. Aufl. 2020, § 113, Rn 43 ff. mit weiteren Nachweisen zur Untersagung).
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

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