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   VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18   

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VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18 (https://dejure.org/2018,38538)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.11.2018 - 3 L 606/18 (https://dejure.org/2018,38538)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. November 2018 - 3 L 606/18 (https://dejure.org/2018,38538)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 3 K 523/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Der Außenbereich soll grundsätzlich von allen nicht unmittelbar seinem Wesen und seiner Funktion entsprechenden Bebauung freigehalten werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 10 N 14.16 -, juris Rn. 11; VG Cottbus, Urteil vom 11. Mai 2017 - 3 K 523/15 -, Rn. 41, juris).

    Demnach besteht die Gefahr, dass der Bau von zum Wohnen genutzten Gebäuden bzw. die Errichtung damit im Zusammenhang stehender Baulichkeiten die vorhandenen, freien, naturnahen bzw. naturbelassenen Gebietsteile für weitere Bebauung bzw. Bodenversiegelung öffnet, so dass durch das Vorhaben und die schwerer zu verhindernden, voraussichtlich hinzutretenden Baulichkeiten eine schleichende Veränderung des Gebietes in Gang gesetzt werden kann (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11. Mai 2017 - 3 K 523/15 -, Rn. 43, juris).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    "Weitreichend" ist die Vorbildwirkung deshalb immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht bzw. schwerer verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 B 23.04 - BauR 2005, 73f.).
  • VG Cottbus, 02.08.2007 - 3 K 22/06

    Nachträgliche Baugenehmigung für ein Wochenendhaus

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1999 - 4 B 27.99 - BRS 62 Nr. 117; siehe zu allem VG Cottbus, Urteil vom 02. August 2007 - 3 K 22/06 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1999 - 4 B 27.99 - BRS 62 Nr. 117; siehe zu allem VG Cottbus, Urteil vom 02. August 2007 - 3 K 22/06 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 226.94

    Beweisaufnahme - Beeinträchtigung - weitere Beschwerde - Gegenvorstellung -

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Vielmehr begnügt sich § 35 Abs. 2 BauGB mit dem Maßstab verständiger Plausibilität und stellt darauf ab, ob nach Lage der Verhältnisse des Einzelfalles eine Beeinträchtigung anzunehmen ist (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 4 B 226.94 -BRS 56 Nr. 79).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Denn auch die Gemeinde ist - wie ausgeführt - Dritter im Sinne von § 80a VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2018 - 10 S 40.17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Dritter im Sinne des § 80a VwGO und des § 212a Abs. 1 BauGB kann auch die Antragstellerin als Gemeinde sein, die sich gegen die unter Ersetzung des von ihr versagten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 10/2017, § 36 Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 B 215/10 -, juris Ls. 4 u. Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Insbesondere sind die Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle in § 35 Absatz 4 Nr. 2 BauGB im Einzelnen dargestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74/04 -zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Die Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB bringt die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit eine Zersiedlung, d.h. eine zusammenhanglose oder aus anderen Gründen unorganische Streubebauung im Außenbereich zu verhindern (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2015 - OVG 2 B 12.14 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 -, juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18
    Dritter im Sinne des § 80a VwGO und des § 212a Abs. 1 BauGB kann auch die Antragstellerin als Gemeinde sein, die sich gegen die unter Ersetzung des von ihr versagten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 10/2017, § 36 Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 B 215/10 -, juris Ls. 4 u. Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 10 N 14.16

    Beseitigungsanordnung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Bebauung;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15

    Klagebefugnis von Gemeinden gegen die Baugenehmigung bei Missachtung örtlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 2 S 50.17

    Wege zur zuverlässigen Verhinderung einer Brandübertragung; Anforderungen an die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 2 B 12.14

    Vorbescheid; Wohnhaus; Anfechtungsklage der Gemeinde; gemeindliches Einvernehmen;

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

    Daneben kommt eine Verletzung der Satzungshoheit der Antragstellerin als Ausprägung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts in Betracht, sofern ihr gegenüber das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens mit Blick auf die Regelungsvorgaben in § 2 Abs. 1 der "Gestaltungssatzung Nr. 1 - A ... ... straße (West)" (im Folgenden: Gestaltungssatzung) zu Unrecht erfolgte [vgl. HessVGH, U.v. 10.4.2000 - 9 UE 2459/96 - NVwZ-RR 2001, 294 = juris Rn. 32; B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20.Z - juris Rn. 10 ff.; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - BauR 2017, 1356 = juris Rn. 13 ff.; VG München, B.v. 9.2.2007 - M 11 S 06.2936 - juris Rn. 21; VG Cottbus, B.v. 16.11.2018 - VG 3 L 606/18 - juris Rn. 10; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 11 m.w.N.; zur Statthaftigkeit und zum allg. Rechtsschutzinteresse bei einem Antrag einer Standortgemeinde gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO mit Blick auf § 212a Abs. 1 BauGB vgl. z.B. VG Cottbus, B.v. 16.11.2018 a.a.O. Rn. 5 ff.], vgl. auch unten 2. a) cc).
  • VG Cottbus, 09.07.2019 - 3 L 84/19

    Verpflichtung zum Entfernen von Losungsbannern aufgrund denkmalschutzrechtlicher

    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist regelmäßig von der Gültigkeit/Rechtmäßigkeit der satzungsrechtlichen Bestimmungen auszugehen, wobei sich die Prüfung auf die äußere Gültigkeit der Normen und sich aufdrängende Satzungsfehler beschränkt (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 16. November 2018 - 3 L 606/18 -, zitiert nach juris).
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