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   VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20   

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VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20 (https://dejure.org/2020,7865)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17.03.2020 - 3 L 77/20 (https://dejure.org/2020,7865)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17. März 2020 - 3 L 77/20 (https://dejure.org/2020,7865)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 2.17

    Anforderungen an die Haltung von Hunden als Wachhunde in einem Gewerbebetrieb,

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Demgegenüber kommt es auf die persönlichen Ansichten des Antragstellers darüber, wie die Hunde zu halten und pflegen sind, aus der Sicht des Tierschutzgesetzes regelmäßig nicht an (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 - juris Rn. 9, und Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 - juris Rn. 38).

    Das Vollstreckungshindernis kann aber durch Erlass einer Duldungsverfügung gegenüber dem (weiteren) Eigentümer überwunden werden (vgl. ebd.; BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 - juris Rn. 49).

    Jedenfalls war der Erlass einer Duldungsverfügung hier deshalb entbehrlich, weil insoweit die Voraussetzungen eines Sofortvollzugs gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 VwVGBbg vorgelegen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 - juris Rn. 49).

    Auch nach Erlass des zu vollstreckenden Verwaltungsakts ist ein Übergang vom gestreckten Vollstreckungsverfahren in das des Sofortvollzugs ohne weitere Zwangsmittelandrohung und -festsetzung möglich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2017 - OVG 5 B 2.17 - juris Rn. 44).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 10 S 17.18

    Verletzung subjektiver Rechte des im Innenbereich wohnenden Nachbarn durch ein

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Umfang der gerichtlichen Überprüfung durch die Gegebenheiten des Verfahrens beschränkt und eine abschließende rechtliche Klärung nicht tunlich, weil dies Sinn und Zweck dieser Verfahrensart zuwiderliefe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - juris Orientierungssatz und Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2019 - OVG 10 S 17.18 - S. 6).
  • VG Schleswig, 03.02.2020 - 1 B 1/20

    Tierschutzrechtliche Anordnung: Voraussetzungen einesTierhaltungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Es steht nach summarischer Prüfung fest, dass die vom Antragsteller gehaltenen Tiere aufgrund der festgestellten Verstöße über längere Zeit bereits Leiden, Schmerzen und Schäden erlitten haben und solche im Falle der fortgesetzten Haltung auch weiterhin entstünden (vgl. zu alledem: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Februar 2020 - 1 B 1/20 - juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 20 B 1748/08

    Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Verwertungsverfügung von der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Denn der Erlass der Duldungsverfügung gegenüber dem Eigentümer betrifft keine subjektiven Rechte des von diesem personenverschiedenen Halters (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 20 B 1748/08 - juris Rn. 13; Urteil der Kammer vom 15. September 2011 - 3 K 719/10 - S. 15 d. Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Eine Rückgabe an den Antragsteller ist wegen dieses Verbotes ohnehin ausgeschlossen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Umfang der gerichtlichen Überprüfung durch die Gegebenheiten des Verfahrens beschränkt und eine abschließende rechtliche Klärung nicht tunlich, weil dies Sinn und Zweck dieser Verfahrensart zuwiderliefe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - juris Orientierungssatz und Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2019 - OVG 10 S 17.18 - S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 943/01
    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Für eine etwaige Feststellung dahingehend, dass die Fortnahme der Tiere am 15. Januar 2020 bis zum Erlass der Ordnungsverfügung vom 4. Februar 2020 wegen des zwischenzeitlich eingelegten Widerspruchs rechtswidrig war, steht dem Antragsteller im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein Rechtsschutzinteresse nicht zur Seite (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2001 - 1 B 943/01 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Ist der Halter nicht mit dem Eigentümer identisch, begründet dies zwar grundsätzlich ein rechtliches Vollstreckungshindernis, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung unberührt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 - juris Rn. 31).
  • VG Cottbus, 17.07.2019 - 3 L 285/19

    Verbot der Hundehaltung in einem Wohnwagen

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde vorab darüber informiert, welche Entscheidung sie aufgrund des von ihr ermittelten Sachverhalts zu treffen beabsichtigt (vgl. Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 28 Rn. 15; Beschluss der Kammer vom 17. Juli 2019 - 3 L 285/19 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks), sodass es vor Erlass der schriftlichen Verwertungsanordnung keiner erneuten Anhörung des Antragstellers bedurfte.
  • VG Augsburg, 23.09.2011 - Au 2 S 11.773

    Tierschutz; einzelne Anforderungen an die Haltung von Katzen;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.03.2020 - 3 L 77/20
    Dies erfasst auch die Pflicht zur Schaffung sauberer und hygienisch einwandfreier Verhältnisse sowie zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 6 L 23/13 - juris Rn. 52; VG Augsburg, Beschluss vom 23. September 2011 - Au 2 S 11.773 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 17.05.1978 - 1 DB 9.78

    Abordnung eines Beamten - Anfechtbarer Verwaltungsakt - Fernbleiben vom Dienst -

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 639/19
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VG Aachen, 02.05.2013 - 6 L 23/13

    Tierschutzgesetz verbietet dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien ohne

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

  • VG Cottbus, 17.11.2020 - 3 L 463/20

    Tierschutz

    Selbst wenn eine Aufspaltung von abgeschlossener Fortnahmehandlung und bei Erlass des Bescheides noch andauernder Unterbringung der Tiere geboten wäre (in diesem Sinne VG Lüneburg, a. a. O.) könnte der Antragsteller daraus für sich nichts herleiten, da - wie ausgeführt - die Verfügung zur anderweitigen Betreuung und Versorgung der Tiere als rechtmäßig anzusehen ist und ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung, soweit es nur die Bestätigung der Fortnahme betrifft, im vorliegenden Verfahren nicht bejaht werden kann (vgl. auch Beschluss der Kammer v. 17. März 2020 - 3 L 77/20 -, juris).
  • VG Cottbus, 06.09.2021 - 3 M 13/20
    Die jetzt gesetzte Anordnung der sofortigen Vollziehung wirkt nun ex nunc und wirkt mithin nicht auf den Erlasszeitpunkt zurück (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. März 2020 - 3 L 77/20 - zitiert nach juris).
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