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   VG Cottbus, 19.01.2017 - 4 L 477/16   

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https://dejure.org/2017,720
VG Cottbus, 19.01.2017 - 4 L 477/16 (https://dejure.org/2017,720)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19.01.2017 - 4 L 477/16 (https://dejure.org/2017,720)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 (https://dejure.org/2017,720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses für den Kanzler der BTU Cottbus-Senftenberg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses für den Kanzler der BTU Cottbus-Senftenberg

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Cottbus, 19.01.2017 - 4 L 477/16
    Der Antragssteller befindet sich zur Zeit in einem Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 1.15) gegen den Antragsgegner.
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 3.97
    Auszug aus VG Cottbus, 19.01.2017 - 4 L 477/16
    Ein derartiges Rechtsschutzziel widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27.03.1997 - 11 VR 3/97 - juris m.w.N.) und kommt nur ausnahmsweise aus Gründen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den jeweiligen Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre.
  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Das Begehren blieb vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 -) und dem Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. Februar 2017 - 4 S 2.17 -) ohne Erfolg.
  • OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21

    Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit

    Es ist nicht eindeutig, ob die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in der Weise zu verstehen sind wie wohl die von ihm in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 - Juris, Rn. 12 ff.).

    Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.).

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