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   VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18   

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VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18 (https://dejure.org/2019,3296)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 L 629/18 (https://dejure.org/2019,3296)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 L 629/18 (https://dejure.org/2019,3296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18
    Eine Gefahr im Sinne des § 5 Abs. 2 HundehV verlangt entsprechend dem ordnungsbehördlichen Gefahrenbegriff das Vorliegen einer Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 35; und vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 -, juris Rn. 32), wobei angesichts des Wortlauts der Norm ("auch in Zukunft") das prognostische Element eine besondere Betonung erlangt.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18
    Eine Gefahr im Sinne des § 5 Abs. 2 HundehV verlangt entsprechend dem ordnungsbehördlichen Gefahrenbegriff das Vorliegen einer Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 35; und vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 -, juris Rn. 32), wobei angesichts des Wortlauts der Norm ("auch in Zukunft") das prognostische Element eine besondere Betonung erlangt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 5 S 42.14

    Schäferhund-Rottweiler-Mischling; Negativzeugnis; sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18
    Die hiesige Kammer hat die Sicherstellungsverfügung mit Beschluss vom 12. November 2014 (3 L 138/14), bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. April 2015 (OVG 5 S 42.14), und mit Urteil vom 13. Januar 2017 (3 K 1079/16) für rechtmäßig erachtet.
  • VG Cottbus, 20.10.2022 - 3 L 267/22
    § 5 Abs. 2 Hs. 1 HundehV schwächt die Voraussetzungen für eine Sicherstellung auf Grundlage der allgemeinen ordnungsbehördlichen Bestimmungen des § 23 Nr. 1 lit. g) BbgOBG i. V. m. § 25 BbgPolG mithin insofern ab, als dass sie keine gegenwärtige Gefahr erfordert, sondern nur eine Gefahr für bestimmte Rechtsgüter (Beschlüsse der Kammer vom 19. Februar 2019 - 3 L 629/18 -, juris Rn. 10 und vom 5. September 2022 - 3 L 147/22 -, juris Rn. 8 f.; Urteil der Kammer vom 13. Januar 2017 - 3 K 1079/16 -, n. v.).
  • VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    § 5 Abs. 2 Hs. 1 HundehV schwächt die Voraussetzungen für eine Sicherstellung auf Grundlage der allgemeinen ordnungsbehördlichen Bestimmungen des § 23 Nr. 1 lit. g) OBG i.V.m. § 25 BbgPolG mithin insofern ab, als dass sie keine gegenwärtige Gefahr erfordert, sondern nur eine Gefahr für bestimmte Rechtsgüter (Beschluss der Kammer vom 19. Februar 2019 - 3 L 629/18 -, juris Rn. 10; Urteil der Kammer vom 13. Januar 2017 - 3 K 1079/16 -, n.v.).
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