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   VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17   

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VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17 (https://dejure.org/2020,12475)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.05.2020 - 3 K 2728/17 (https://dejure.org/2020,12475)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 3 K 2728/17 (https://dejure.org/2020,12475)
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  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Mit einer Größe von etwa 108 m² überschreitet sie den zur Beurteilung der Kerngebietstypik von Spielhallen heranzuziehenden Schwellenwert von 100 m² (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 3 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 48; VGH Bayern, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 25 B 01.2850 - juris Rn. 24).

    Die Größe der Spielhalle stellt einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Einstufung als kerngebietstypisch dar, weil er sich an der Attraktivität von Spielhallen maßgeblich ausmachenden Anzahl und Variationsbreite der dort zulässigerweise aufgestellten Spielgeräte orientiert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Vielmehr wirkt sie gerade attraktivitätssteigernd, weil das Vorhandensein einer Bar geeignet ist, einen wesentlich größeren Kundenkreis anzuziehen als eine Spielhalle, die über keine Möglichkeit des Ausschanks von Getränken verfügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103.92; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Ob von dem Vorhaben eine negative Vorbildwirkung für Nachbargrundstücke ausgehen kann, hängt von der Bewertung im Einzelfall ab (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1999 - 4 B 15.99 - juris Rn. 5 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 471/15 - juris Rn. 70 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 471/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Ob von dem Vorhaben eine negative Vorbildwirkung für Nachbargrundstücke ausgehen kann, hängt von der Bewertung im Einzelfall ab (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1999 - 4 B 15.99 - juris Rn. 5 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 471/15 - juris Rn. 70 ff.).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB reicht soweit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder doch beeinflusst; es darf also nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstückes insoweit berücksichtigt werden, als sie noch "prägend" auf dasselbe einwirkt (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2018 - 4 B 60.17 - juris Rn. 7; vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Vielmehr wirkt sie gerade attraktivitätssteigernd, weil das Vorhandensein einer Bar geeignet ist, einen wesentlich größeren Kundenkreis anzuziehen als eine Spielhalle, die über keine Möglichkeit des Ausschanks von Getränken verfügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103.92; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Mit einer Größe von etwa 108 m² überschreitet sie den zur Beurteilung der Kerngebietstypik von Spielhallen heranzuziehenden Schwellenwert von 100 m² (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 3 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 - juris Rn. 48; VGH Bayern, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 25 B 01.2850 - juris Rn. 24).
  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Vergnügungsstätten sind gewerbliche Einrichtungen, die durch kommerzielle Freizeitgestaltung gekennzeichnet sind und sich in unterschiedlicher Ausprägung (etwa als Diskotheken, Spielhallen und Tanzbars) unter Ansprache und Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder des Sexualtriebs einer bestimmten, auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung widmen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. März 2007 - 8 A 10066/07 - juris Rn. 8; Urteil der Kammer vom 31. Juli 2019 - 3 K 261/15 - juris Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2007 - 8 A 10066/07

    Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys unzulässig

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Vergnügungsstätten sind gewerbliche Einrichtungen, die durch kommerzielle Freizeitgestaltung gekennzeichnet sind und sich in unterschiedlicher Ausprägung (etwa als Diskotheken, Spielhallen und Tanzbars) unter Ansprache und Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder des Sexualtriebs einer bestimmten, auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung widmen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. März 2007 - 8 A 10066/07 - juris Rn. 8; Urteil der Kammer vom 31. Juli 2019 - 3 K 261/15 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass eine städtebauliche Situation sonst zum "Umkippen" gebracht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1974 - IV C 72.72).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17
    Jedoch darf keine der beiden Hauptnutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere haben bzw. optisch eindeutig dominieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November1983 - 4 C 64/79 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

  • VGH Bayern, 17.12.2004 - 25 B 01.2850
  • BVerwG, 15.08.1989 - 4 B 54.89

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Erforderlichkeit einer

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 60.17

    Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen

  • VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09

    Nutzunsänderung zweier Spielhallen bei neuer Aufteilung der Gesamtfläche auf die

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