Rechtsprechung
   VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18030
VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12 (https://dejure.org/2013,18030)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.06.2013 - 6 L 338/12 (https://dejure.org/2013,18030)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 6 L 338/12 (https://dejure.org/2013,18030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Es muss doch auch mal Schluss sein…" - III. Akt: Zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Anschlussbeiträgen und Verkündung des 6. Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 10.02.2014 - 6 L 241/13

    Wasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; zeitliche Obergrenze für den

    Eine solche generelle Aufrundungsanordnung ist im vorliegenden Fall - jedenfalls für Grundstücke in anderen als Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten gelegenen Gebieten- mit dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitsgebot nicht vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 B 20.11, juris zu einem Faktor 2, 3 bei Festsetzung lediglich der Höhe baulicher Anlagen; VG Cottbus, Urteil vom 3. März 2011 - 6 K 351/09-, juris, Rn. 44 ff. zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 3 bzw. 3,5 im Falle der Festsetzung lediglich der Höhe der baulichen Anlagen bzw. der Baumassenzahl und Rn. 49 ff. für eine Regelung, nach der bei Gebäuden, bei denen eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar sei, bei industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3, 50 m und bei allen in anderer Weise genutzten Gebäuden je angefangene 2, 30 m Höhe des Bauwerks ein Vollgeschoss gerechnet werden sollte; Urteil vom 24. Juni 2015 - 6 K 336/13 -, juris, Rn. 63 f. zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 3 bei einer Festsetzung lediglich von Baumassenzahlen; Urteil vom 18. November 2014 - 6 K 1220/12 -, juris, Rn. 56 f.; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 6 L 338/12 -, juris, Rn. 33 f., jeweils zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 4 bei der Festsetzung lediglich von Baumassenzahlen; jüngst Beschluss der Kammer vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris, Rn. 19 f. zu einer unzulässigen Aufrundungsregelung für den Fall, dass in einem Bebauungsplan statt einer Festsetzung der Zahl der Geschosse nur Festsetzungen zu Grundflächen- und/oder Baumassenzahlen getroffen worden sind, wobei als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3, 0 gilt und Bruchzahlen auf die nächstfolgende volle Zahl aufzurunden sind).
  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Abgesehen davon, dass nicht geregelt ist, wie bei Grundflächenzahlen zu verfahren ist (vgl. insoweit noch nachfolgend zum Grundsatz der konkreten Vollständigkeit), ist eine solche generelle Aufrundungsregelung - jedenfalls für in anderen Gebieten als in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten belegene Grundstücke - unwirksam mit der Folge, dass der Beitragsmaßstab und damit die Satzung wegen Fehlens eines Mindestbestandteils insgesamt nichtig sind (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 3. März 2011 - 6 K 351/11-, juris, Rn. 44 ff. zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 3 im Falle der Festsetzung lediglich der Höhe der baulichen Anlagen und Rn. 49 ff. für eine Regelung, nach der bei Gebäuden, bei denen eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar sei, bei industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3, 50 m und bei allen in anderer Weise genutzten Gebäuden je angefangene 2, 30 m Höhe des Bauwerks ein Vollgeschoss gerechnet werden sollte; Urteil vom 24. Juni 2015 - 6 K 336/13 -, juris, Rn. 63 f. zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 3 bei einer Festsetzung lediglich von Baumassenzahlen; Urteil vom 18. November 2014 - 6 K 1220/12 -, juris, Rn. 56 f.; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 6 L 338/12 -, juris, Rn. 33 f., jeweils zu einer generellen Aufrundung bei einem Divisor von 2, 4 bei der Festsetzung lediglich von Baumassenzahlen; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 B 20.11, juris: Faktor 2, 3 bei Festsetzung lediglich der Höhe baulicher Anlagen).
  • VG Cottbus, 06.05.2014 - 6 K 838/11

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 24.06.2015 - 6 K 336/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.Diesen Bedenken hat aber der Brandenburgische Gesetzgeber mit Art. 1 des 6. Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (6. KAGÄndG) vom 20. November 2013 (Beschlussdatum)/5. Dezember 2013 (Ausfertigungsdatum) (GVBl. I, Nummer 40 S. 1) Rechnung getragen, indem in dem neu eingefügten § 19 KAG nunmehr eine zeitliche Obergrenze für den Vorteilsausgleich geregelt ist.
  • VG Cottbus, 09.01.2014 - 6 K 1079/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 20.03.2014 - 6 L 57/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Zwar hat die Kammer mit Beschlüssen vom 8. Mai 2013 (- 6 L 328/12 -, veröff. in juris) und vom 20. Juni 2013 (- 6 L 338/12 -, veröff. in juris) und vom 28. August 2013 (- 6 L 52/13 -, veröff. in juris) entschieden, dass die Regelung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der Gesamtschau der KAG- Regelungen und der von ihr in Bezug genommenen Bestimmungen der Abgabenordnung Einfluss auf die Bewertung der Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit habe.
  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 6 K 491/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 19.02.2015 - 6 K 1002/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 735/13

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 16.12.2014 - 6 K 794/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 23.09.2014 - 6 K 815/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 28.08.2013 - 6 L 52/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 18.12.2014 - 6 L 217/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 04.02.2014 - 6 L 338/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 23.02.2015 - 6 L 273/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 740/12

    Trinkwasseranschlussbeitrag

  • VG Potsdam, 21.08.2013 - 8 K 180/11

    Haus (Grundstücks )anschlusskosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht