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   VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21   

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https://dejure.org/2021,53178
VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21 (https://dejure.org/2021,53178)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.12.2021 - 3 K 951/21 (https://dejure.org/2021,53178)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 3 K 951/21 (https://dejure.org/2021,53178)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Leipzig, 01.07.2015 - 1 K 2319/14
    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Der Ordnungspflichtige muss grundsätzlich den Betrag erstatten, den die mit der Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte Firma der Vollstreckungsbehörde in Rechnung gestellt hat, sofern keine groben Fehler in der Preiskalkulation erkennbar sind und keine überflüssigen Maßnahmen durchgeführt werden (OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1989 - 2 B OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 2 L 785/03 - juris Rn. 12; VG Leipzig, Urteil vom 1. Juli 2015 - 1 K 2319/14 - juris Rn. 63; zur alten Rechtslage vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - OVG 9 S 53.10 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2005 - 2 L 785/03

    Vollstreckungsbehörde darf ihr in Rechnung gestellte Kosten Dritter bei der

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Der Ordnungspflichtige muss grundsätzlich den Betrag erstatten, den die mit der Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte Firma der Vollstreckungsbehörde in Rechnung gestellt hat, sofern keine groben Fehler in der Preiskalkulation erkennbar sind und keine überflüssigen Maßnahmen durchgeführt werden (OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1989 - 2 B OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 2 L 785/03 - juris Rn. 12; VG Leipzig, Urteil vom 1. Juli 2015 - 1 K 2319/14 - juris Rn. 63; zur alten Rechtslage vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - OVG 9 S 53.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme erfordert, dass diese ihrerseits rechtmäßig war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1996 - 4 B 100.96 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - 9 S 53.10

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschluss; Ersatzvornahme; Kosten;

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Der Ordnungspflichtige muss grundsätzlich den Betrag erstatten, den die mit der Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte Firma der Vollstreckungsbehörde in Rechnung gestellt hat, sofern keine groben Fehler in der Preiskalkulation erkennbar sind und keine überflüssigen Maßnahmen durchgeführt werden (OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1989 - 2 B OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 2 L 785/03 - juris Rn. 12; VG Leipzig, Urteil vom 1. Juli 2015 - 1 K 2319/14 - juris Rn. 63; zur alten Rechtslage vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - OVG 9 S 53.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Aus der Mitteilung in der Androhung erwächst dem Pflichtigen kein Vertrauensschutz dahingehend, dass er mit keinen höheren Kosten zu rechnen hat (so zur bundesrechtlichen Regelung: BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31/81 - juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Wegen § 15 VwVGBbg findet eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung vom 19. Februar 2020 im Rahmen der Anfechtung des Kostenerstattungsbescheides nicht statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - juris Rn. 14), sodass der Kläger nicht mit dem Argument durchdringen kann, bei den Fahrzeugen handle es sich nicht um Abfälle.
  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08

    Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang

    Auszug aus VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten einer Ersatzvornahme umfasst die Prüfung, ob die Leistung im Rahmen der Ersatzvornahme tatsächlich erbracht und marktüblich abgerechnet wurde (Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. August 2009 - 1 B 291/08 - juris Rn. 5).
  • VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 619/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte des hiesigen Verfahrens, der Verfahren 3 K 1636/20 und 3 K 951/21 sowie den jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.
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