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   VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17   

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VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17 (https://dejure.org/2017,20880)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 L 332/17 (https://dejure.org/2017,20880)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 L 332/17 (https://dejure.org/2017,20880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 783
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Denn erst dies ermöglicht es ihm, - wie es die Rechtsprechung verlangt - substantiierte Einwände gegen die Bewertung der Prüfer zu formulieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, juris Rn. 23 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39/12 -, juris Rn. 5 ff.).

    Für die Durchführung des Überdenkungsverfahrens bietet sich zwar das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, juris Rn. 33 ff.); da indes auch die Widerspruchsbehörde in ihren Kontrollbefugnissen hinsichtlich der Beurteilung von Prüfungsleistungen auf die Überprüfung beschränkt ist, ob die Prüfer sich an die jeweiligen Verfahrensbefugnisse gehalten und die Grenzen ihres Bewertungsspielraums nicht überschritten haben, sie mithin - ebenso wie das Gericht - nicht in die wertende Entscheidung des Prüfers eingreifen, geschweige denn diese ersetzen darf, ist die Kombination von Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren keineswegs zwingend (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 30. April 1998 - 7 B 97.2986 -, juris Rn. 27).

  • VG Potsdam, 08.07.2005 - 2 L 185/05
    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Sollte die Akteneinsicht bei dem Antragsteller wiederum zu der Einsicht führen, dass die Prüfungsentscheidung rechtmäßig war und erklären die Beteiligten das Verfahren daraufhin für erledigt, so könnten der Antragsgegnerin in einem solchen Verfahren die Kosten gemäß § 155 Abs. 4 VwGO auferlegt werden, wenn sie - wie es hier der Fall sein dürfte - die Akteneinsicht rechtswidrig verweigert hat (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 -, juris Rn. 28 sowie - zur Kostenfrage - VG Potsdam, Beschluss vom 8 Juli 2005 - 2 L 185/05 -, juris Rn. 2).

    Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten nimmt die Kammer das Vorbringen des Antragsgegners dennoch zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass allein der Verweis auf die Bestandskraft der Prüfungsentscheidung vom 5. September 2016 die Verweigerung der Einsicht in die diesbezüglichen Prüfungsakten - und zwar auch unter Berücksichtigung dessen, dass jedenfalls § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Akteneinsichtsanspruch nur bei Vorliegen eines "rechtlichen Interesses" gewährt und dass dieser Anspruch nur in einem (laufenden) Verwaltungsverfahren besteht, das mit Erlass des Verwaltungsaktes endet - schon deshalb nicht zu rechtfertigen vermag, weil die abschließende Prüfung der Bestandskraft der Entscheidungen des Antragsgegners nicht ihm selbst, sondern den Verwaltungsgerichten obliegt und weil der Anspruch mit Widerspruchserhebung in einem Vorverfahren nach §§ 68 ff. VwGO neu entsteht, § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg i.V.m. § 79 2. Hs. VwVfG (vgl. etwa Kallerhoff, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 29 Rn. 38 und Rn. 91; a.A. VG Potsdam, Beschluss vom 8 Juli 2005 - 2 L 185/05 -, juris Rn. 2, wonach im Vorverfahren stattdessen § 100 Abs. 1 VwGO entsprechend anzuwenden sein soll).

  • VGH Bayern, 30.04.1998 - 7 B 97.2986
    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Für die Durchführung des Überdenkungsverfahrens bietet sich zwar das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, juris Rn. 33 ff.); da indes auch die Widerspruchsbehörde in ihren Kontrollbefugnissen hinsichtlich der Beurteilung von Prüfungsleistungen auf die Überprüfung beschränkt ist, ob die Prüfer sich an die jeweiligen Verfahrensbefugnisse gehalten und die Grenzen ihres Bewertungsspielraums nicht überschritten haben, sie mithin - ebenso wie das Gericht - nicht in die wertende Entscheidung des Prüfers eingreifen, geschweige denn diese ersetzen darf, ist die Kombination von Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren keineswegs zwingend (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 30. April 1998 - 7 B 97.2986 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    6 Danach ist die Verweigerung von Akteneinsicht jedenfalls dann eine nicht selbstständig angreifbare Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a S. 1 VwGO, wenn die Einsicht von einem Beteiligten im laufenden Verwaltungsverfahren und für dieses begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 -, juris Rn. 20; Urteil vom 12. April 1978 - 8 C 7/77 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Letzteres ist allerdings dann geboten, wenn die in Rede stehende vorbereitende Handlung oder deren Unterlassung im Einzelfall einen - über das Recht auf Einhaltung des Verfahrens hinausgehenden - materiell-rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich in einem die abschließende Entscheidung betreffenden gerichtlichen Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27 ff; BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 -, juris Rn.25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 1993 - 9 S 2023/93 -, juris Rn. 2; Stelkens, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 44a Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2000 - 2 B 10209/00
    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Die Vereitelung dieses Rechts des Antragstellers steht indes auch bei Anwendung des § 44a S. 1 VwGO nicht zu befürchten (wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 B 10209/00 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Denn erst dies ermöglicht es ihm, - wie es die Rechtsprechung verlangt - substantiierte Einwände gegen die Bewertung der Prüfer zu formulieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, juris Rn. 23 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39/12 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG Saarlouis, 09.04.1987 - 1 F 3/87
    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 20. November 2009 - 4 K 2096/09 -, juris Rn. 3 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 9. April 1987 - 1 F 3/87 -, NVwZ 1987, 730; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, § 17 Rn. 418; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Kap. C Rn. 202; Steike, NVwZ 2001, 868, 872) lässt unberücksichtigt, dass der Anspruch des Prüflings auf Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens nicht ausschließlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfüllt werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Letzteres ist allerdings dann geboten, wenn die in Rede stehende vorbereitende Handlung oder deren Unterlassung im Einzelfall einen - über das Recht auf Einhaltung des Verfahrens hinausgehenden - materiell-rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich in einem die abschließende Entscheidung betreffenden gerichtlichen Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27 ff; BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 -, juris Rn.25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 1993 - 9 S 2023/93 -, juris Rn. 2; Stelkens, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 44a Rn. 29).
  • VG Köln, 02.05.1978 - 2 L 445/78
    Auszug aus VG Cottbus, 21.06.2017 - 1 L 332/17
    Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein anderes Ergebnis auch nicht daraus, dass der Antragsteller gewissermaßen gezwungen wird, Klage "ins Blaue hinein" zu erheben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Steike, NVwZ 2001, 868, 872; Plagemann, NJW 1978, 2261).
  • VG Freiburg, 20.11.2009 - 4 K 2096/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbot der Anfertigung von Fotokopien aus einer

  • VG Frankfurt/Oder, 04.04.2019 - 5 L 57/19

    Anspruch des Beigeladenen auf Akteneinsicht im Immissionsschutzrecht

    Auch § 44a VwGO steht dem hiesigen Verfahren nicht entgegen (Kallerhoff/Mayen, a.a.O.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 L 332/17 -).
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