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   VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16   

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https://dejure.org/2016,47810
VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16 (https://dejure.org/2016,47810)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.12.2016 - 4 L 206/16 (https://dejure.org/2016,47810)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 4 L 206/16 (https://dejure.org/2016,47810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Stadt Forst abgelehnt: Generelles Alkoholverbot rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alkoholverbot in Forst rechtswidrig

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Alkoholverbot in Forst rechtswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: Was darf eine Gemeinde anordnen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag der Stadt Forst abgelehnt: Alkoholverbot nahe eines Einkaufszentrums rechtswidrig - Konkrete Daten über Zusammenhänge von Alkoholkonsum und Fehlverhalten nicht ausreichend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
    Alkoholkonsum bzw. -genuss in der Öffentlichkeit dürfte als solcher allein auch nicht die öffentliche Ordnung (Gesamtheit der sozialen Normen über das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach - u.a. durch die grundrechtlichen Wertmaßstäbe geprägter - Anschauung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unerlässliche Voraussetzung eines gedeihlichen staatsbürgerlichen und menschlichen Zusammenlebens ist) stören; vielmehr ist er in Deutschland traditionell gesellschaftlich weithin akzeptiert, jedenfalls toleriert (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 1 S 2272/97 -, Juris Rn. 33 ff. m.w.N.).

    Soweit die Alkoholkonsumenten ihre eigene Gesundheit gefährden mögen, dürfte es darauf bei der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr nicht ankommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1998, a.a.O., Juris Rn. 42); unabhängig davon stellte eine solche Gefährdung ersichtlich auch keinen Beweggrund der Antragstellerin für den Erlass des Konsumverbots nach § 7 StO dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
    Auch mangels derartiger Datenerhebung und Berücksichtigung dürfte es an einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage für die Änderungsverordnung und für eine Bejahung deren Erforderlichkeit fehlen (vgl. zum Ganzen allgemein: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, Juris; Hecker, NVwZ 2009, 1016 m.w.N.; z.T. a.A.: Faßbender, NVwZ 2009, 563).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2011 - 5 A 1.10

    Normenkontrolle; Gemeindeordnung; ordnungsbehördliche Verordnung; genereller

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 -, juris Rn. 32, und vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 3.01 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2011 - OVG 5 A 1.10 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 -, juris Rn. 32, und vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 3.01 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2011 - OVG 5 A 1.10 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 3.01

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und körperliche Unversehrtheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 -, juris Rn. 32, und vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 3.01 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2011 - OVG 5 A 1.10 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
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