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   VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17   

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VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17 (https://dejure.org/2020,16847)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.06.2020 - 8 K 3018/17 (https://dejure.org/2020,16847)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 8 K 3018/17 (https://dejure.org/2020,16847)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 08.08.2013 - 10 A 902/13

    Wäschekennzeichnung als Regelleistung

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Dass die Kennzeichnung der persönlichen Bewohnerwäsche vorliegend als Regelleistung einzustufen ist, ergibt sich jedenfalls daraus, dass es sich insoweit um einen unselbständigen organisatorischen Bestandteil der Wäscheversorgung handelt, die ihrerseits eine Regelleistung darstellt (vgl. zum Nachstehenden für das hessische Recht: Hessischer VGH, Urteil vom 8. August 2013 - 10 A 902/13 -, juris Rn. 26 ff.).

    Der Heimbetreiber befindet sich insoweit in einer vergleichbaren Stellung wie der Betreiber einer gewerblichen Reinigung, zu dessen vertraglichen Pflichten es zählt, die ihm überlassenen Wäschestücke gereinigt auszuhändigen, mit der Folge, dass die hierfür erforderlichen innerbetrieblichen Vorkehrungen Teil der dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen sind (so schon: Hessischer VGH, Urteil vom 8. August 2013 - 10 A 902/13 -, juris Rn. 26).

    Angesichts dessen, dass es sich zudem um eine vom Heimbetreiber vorgegebene innerbetriebliche Organisationsmaßnahme zur Durchführung einer ihm obliegenden Regelleistungsverpflichtung handelt, kann auch nicht von einer besonderen Komfortleistung bei Unterkunft und Verpflegung im Sinne des § 88 Abs. 1 S. 1 SGB XI die Rede sein (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 8. August 2013 - 10 A 902/13 -, juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Eine Frist ist nur dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Beschleunigung der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (vgl. zu § 13 VwVG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4; Sadler, VwVG/VwZG, 8. Auflage 2011, § 13 VwVG Rn. 37).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2003 - 2 M 39/03
    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Fehlt die Fristsetzung oder ist die gesetzte Frist unangemessen kurz, ist die Anordnung insgesamt rechtswidrig (vgl. für kommunalaufsichtsrechtliche Anordnungen: Sächsisches OVG, Urteil vom 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 28; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 M 39/03 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Fehlt die Fristsetzung oder ist die gesetzte Frist unangemessen kurz, ist die Anordnung insgesamt rechtswidrig (vgl. für kommunalaufsichtsrechtliche Anordnungen: Sächsisches OVG, Urteil vom 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 28; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 M 39/03 -, juris Rn. 6).
  • LG Magdeburg, 21.12.2011 - 2 S 172/11

    Zum Anspruch des Bewohners gegenüber dem Heimträger auf unentgeltliche Fahrten im

    Auszug aus VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 3018/17
    Auch nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 21. November 2011 (2 S 172/11) könnten die Bewohner nicht die Kennzeichnung ihrer Wäsche auf Kosten des Heimbetreibers verlangen.
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