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   VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22   

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https://dejure.org/2022,859
VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22 (https://dejure.org/2022,859)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.01.2022 - 3 L 18/22 (https://dejure.org/2022,859)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 3 L 18/22 (https://dejure.org/2022,859)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versammlung darf nicht mit mehr als 1.000 Personen stattfinden - Corona-Virus

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Demonstrantenhöchstzahl

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
    Von ihr erfasst sind auch die Zahl der an der Versammlung teilnehmenden Personen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 - juris).
  • VG Dresden, 07.01.2022 - 6 L 9/22

    Versammlung in Görlitz am 10.01.2022 unter Auflagen mit 100 Personen erlaubt

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
    Sind im Einzelfall aus infektionsepidemiologischer Sicht Ausnahmen vertretbar, gebieten es die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 GG, im Sinne eines intendierten Ermessens eine solche Ausnahme - gegebenenfalls unter Beifügung weiterer Auflagen - auch zu erteilen (VG Dresden, Beschluss vom 07. Januar 2022 - 6 L 9/22 - juris Rn. 19-20).
  • OVG Sachsen, 03.10.2020 - 6 B 319/20

    Beschwerde; Versammlungsrecht; Auflagen; Folgenabwägung

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist grundsätzlich von der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften des Landesrechts auszugehen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Oktober 2020 - 6 B 319/20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Cottbus, 24.01.2022 - 3 L 18/22
    Zielt der Antrag - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache, kann ihm nur dann stattgegeben werden, wenn dem Antragsteller ohne sofortige Befriedigung des Anspruchs schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr führen könnte und wenn zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 07.02.2022 - 3 L 32/22
    Wie bereits mit dem die Beteiligten betreffenden Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2022 (VG 3 L 18/22) dargestellt, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften des Landesrechts auszugehen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Oktober 2020 - 6 B 319/20 - juris Rn. 4).
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