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   VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14   

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VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14 (https://dejure.org/2018,30306)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.09.2018 - 6 K 85/14 (https://dejure.org/2018,30306)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. September 2018 - 6 K 85/14 (https://dejure.org/2018,30306)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.10.1997 - II R 56/94

    Einheitswert des Betriebsvermögens: Steuererstattungsanspruch

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Es kann insoweit offen gelassen werden, ob für die Entstehung eines Erstattungsanspruchs im Sinne von § 37 Abs. 2 AO der formellen oder der materiellen Rechtsgrundtheorie zu folgen ist (vgl. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - II R 56/94 - BFHE 184, 111; Schmieszek in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 37 AO 1977, Rn. 23ff; Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 153. Lieferung 08.2018, § 37 AO Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - 5 A 4466/01

    Erstattungsanspruch hinsichtlich gezahlter Abschleppkosten ; Kostenregelungen und

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Dieses Anliegen des Gesetzgebers hat in gleicher Weise in verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehungen seine Berechtigung, so dass der Übertragung auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch keine grundsätzlichen Einwände entgegenstehen (so auch OVG Berlin, Urteil vom 16. April 2002 - 2 B 18/98 - juris Rn. 59; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2003 - 5 A 4466/01 - juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 -, Rn. 23, juris; Boeker in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 248. Lieferung 06.2018, § 37 AO, Rn. 37; a.A. zum steuerrechtlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO, Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 153. Lieferung 08.2018, § 37 AO Rn. 29).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zu Gunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Dinge seinen Belangen am ehesten entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17/01 -, BVerwGE 115, 302).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Dieses Anliegen des Gesetzgebers hat in gleicher Weise in verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehungen seine Berechtigung, so dass der Übertragung auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch keine grundsätzlichen Einwände entgegenstehen (so auch OVG Berlin, Urteil vom 16. April 2002 - 2 B 18/98 - juris Rn. 59; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2003 - 5 A 4466/01 - juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 -, Rn. 23, juris; Boeker in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 248. Lieferung 06.2018, § 37 AO, Rn. 37; a.A. zum steuerrechtlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO, Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 153. Lieferung 08.2018, § 37 AO Rn. 29).
  • VG Cottbus, 27.01.2014 - 6 K 802/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Kann hiernach also der Betroffene eine Leistungsklage nicht unmittelbar erheben und bedarf es bei Meinungsverschiedenheiten der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, dessen alleiniger Gegenstand der Erlass eines Abrechnungsbescheides sein kann, so bestimmt dieser Umstand auch das Verständnis des an die Abgabenbehörde heran getragenen Ansinnens (VG Cottbus, Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 K 802/13 -, juris Rn. 21).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 49/14

    Kein Zinsverzicht bei Zahlung wenige Tage vor Ablauf der Stundung

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Gleichwohl spricht hier vieles dafür, dass der Beklagte der Klägerin einen zeitanteiligen Zinsverzicht gemäß § 234 Abs. 2 AO gewährt und somit nicht gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstoßen hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 K 49/14 -, juris Rn. 21).
  • VG Saarlouis, 17.05.2018 - 3 K 1000/17

    Abgabenrechtlicher Erstattungsanspruch bei Vorliegen eines rechtswidrigen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.09.2018 - 6 K 85/14
    Denn der Erfolg eines auf § 37 Abs. 2 AO gestützten Erstattungsbegehrens setzt jedenfalls voraus, dass der in Rede stehende Rechtsgrund bereits weggefallen ist und nicht - möglicherweise - zukünftig wegfallen wird, so dass - soweit Streit über das Ob einer Rücknahme oder eines Erlasses besteht - ein Erstattungsbegehren erst dann begründet sein kann, wenn entweder eine rechtskräftige Verpflichtung zur Rücknahme, bzw. zum Erlass oder eine wirksame Rücknahme bzw. ein Erlass aufgrund eines Bescheidungsurteils nach § 113 Abs. 5 VwGO erfolgt ist (vgl. VG Saarland, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 K 1000/17 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Kann hiernach der Betroffene nach dem Dargelegten eine Leistungsklage nicht unmittelbar erheben und bedarf es bei Meinungsverschiedenheiten der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, dessen alleiniger Gegenstand der Erlass eines Abrechnungsbescheides sein kann, so bestimmt dieser Umstand auch das Verständnis des an die Abgabenbehörde heran getragenen Ansinnens (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 24. September 2018 - 6 K 85/14 -, juris Rn. 26; Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 K 802/13 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

    Kann hiernach der Betroffene nach dem Dargelegten eine Leistungsklage nicht unmittelbar erheben und bedarf es bei Meinungsverschiedenheiten der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, dessen alleiniger Gegenstand der Erlass eines Abrechnungsbescheides sein kann, so bestimmt dieser Umstand auch das Verständnis des an die Abgabenbehörde heran getragenen Ansinnens (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 5. März 2020, a.a.O., Rn. 26; Urteil vom 24. September 2018 - 6 K 85/14 -, juris Rn. 26; Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 K 802/13 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 07.05.2019 - 4 K 1376/17

    Abgabenrechtliche Nebenforderung; Unterbrechung der Verjährung durch Eintragung

    Kann hiernach also der Betroffene eine Leistungsklage nicht unmittelbar erheben und bedarf es bei Meinungsverschiedenheiten der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, dessen alleiniger Gegenstand der Erlass eines Abrechnungsbescheides sein kann, so bestimmt dieser Umstand auch das Verständnis des an die Abgabenbehörde heran getragenen Ansinnens (VG Cottbus, Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 K 802/13 -, juris Rn. 21; VG Cottbus, Urteil vom 24. September 2018 - 6 K 85/14 -, Rn. 23 - 30, juris).
  • VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 1723/20
    Kann hiernach der Betroffene nach dem Dargelegten eine Leistungsklage nicht unmittelbar erheben und bedarf es bei Meinungsverschiedenheiten der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, dessen alleiniger Gegenstand der Erlass eines Abrechnungsbescheides sein kann, so bestimmt dieser Umstand auch das Verständnis des an die Abgabenbehörde heran getragenen Ansinnens (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 17. März 2022 - 6 K 1617/18 -, juris, Rn. 54; Urteil vom 5. März 2020, a.a.O., Rn. 26; Urteil vom 24. September 2018 - 6 K 85/14 -, juris Rn. 26; Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 K 802/13 -, juris Rn. 21).
  • VG Potsdam, 29.01.2014 - 6 L 27/14

    Asylrecht Somalia/Slowakei)

    Der mit der Klage VG 6 K 85/14.A sowie mit dem vorliegenden Eilrechtsschutzantrag am 16. Januar 2014 angebrachte Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für das Eilrechtsschutzverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B aus B zu bewilligen, ist wegen Fehlens der von Gesetzes wegen vorzulegenden Unterlagen (vgl. § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 4 ZPO) sowie mangels der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussicht des Eilrechtsschutzgesuchs abzulehnen (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
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