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   VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20   

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VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20 (https://dejure.org/2023,7777)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.01.2023 - 2 K 1410/20 (https://dejure.org/2023,7777)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 2 K 1410/20 (https://dejure.org/2023,7777)
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  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Anders, als in den Fällen, in dem das Vorderliegergrundstück im Alleineigentum eines der Miteigentümer des Hinterliegergrundstücks steht (vgl. z.B. zu dieser Konstellation: BVerwG, Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris Leitsatz, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2004 - 6 A 10578/04 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N., VGH München, Urteil vom 13. Mai 2004 - 6 B 01.62 -, Rn. 25, Beck-online) bedarf es hier in jedem Fall der Mitwirkung des anderen Gesellschafters für eine rechtlich gesicherte Zufahrt vom Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 2 E 38/99

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung der gesetzlichen Vergütung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Dies gilt insbesondere für das Kommunalabgabenrecht, da hier der Bürger in aller Regel nicht in der Lage ist, seine Rechte gegenüber der Verwaltung ohne rechtskundigen Rat ausreichend zu wahren (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 1999 - 2 E 34/99 -, - 2 E 36/99 - und - 2 E 38/99 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2007 - 9 S 23.07

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht einer BGB-Gesellschaft

    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Eine BGB-Gesellschaft ist sowohl eine partei- als auch rechtsfähige Außengesellschaft und kann als solche selbst beitragspflichtig sein (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2007 - 9 S 23.07, juris).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Es besteht zwar eine einheitliche Nutzung unter "Verwischung" der Grundstücksgrenze durch eine grenzüberschreitende Anlegung eines gepflasterten Weges und einer einheitlichen Nutzung beider Grundstücke als großes Wohngrundstück (vgl. zu dieser Konstellation: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, juris m.w.N.), doch führt diese einheitliche Nutzung hier nicht zu einem "Erschlossensein" des Hinterliegergrundstücks über das Anliegergrundstück, weil zwischen den Grundstücken Eigentümerverschiedenheit besteht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2004 - 6 A 10578/04

    Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Anders, als in den Fällen, in dem das Vorderliegergrundstück im Alleineigentum eines der Miteigentümer des Hinterliegergrundstücks steht (vgl. z.B. zu dieser Konstellation: BVerwG, Urteil vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 -, juris Leitsatz, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2004 - 6 A 10578/04 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N., VGH München, Urteil vom 13. Mai 2004 - 6 B 01.62 -, Rn. 25, Beck-online) bedarf es hier in jedem Fall der Mitwirkung des anderen Gesellschafters für eine rechtlich gesicherte Zufahrt vom Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück.
  • VGH Bayern, 04.07.2005 - 6 ZB 03.591
    Auszug aus VG Cottbus, 25.01.2023 - 2 K 1410/20
    Denn allein aus der Ehe ist nicht zwingend darauf zu schließen, dass der jeweils andere Ehepartner mit dem Vorhaben einverstanden sein muss bzw. für ihn eine Pflicht zur Duldung einer Zufahrt über das Anliegergrundstück besteht (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 6 ZB 03.591 -, juris).
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