Rechtsprechung
   VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36637
VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14 (https://dejure.org/2018,36637)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.10.2018 - 3 K 134/14 (https://dejure.org/2018,36637)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 3 K 134/14 (https://dejure.org/2018,36637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    Mit Rücksicht auf die Besonderheiten derartig genutzter Grundstücke ist jedenfalls eine Bestimmung vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, nach der diese Grundstücke eine Privilegierung dadurch erfahren, dass sie im Ergebnis wie "halbgeschossig bebaubare Wohngrundstücke behandelt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 14 ff. (Golfplatz); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5 (Dauerkleingärten); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 72 (Friedhofgrundstück)).

    Demgegenüber ist die Regelung des § 5 Abs. 8 c) SBS in sich widersprüchlich, wenn diese einerseits an Grundstücke anknüpft, die "nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise" nutzbar sind, und andererseits beispielhaft Sport- und Festplätze nennt, welche nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 7 BbgBO vom 19. Mai 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 14]; siehe auch § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 bzw. § 44 Abs. 2 Nr. 4 BbgBO a.F.) bauliche Anlagen darstellen und damit eine bauliche Ausnutzung eines Grundstückes bedeuten (vgl. Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a; ähnliche Regelungen nicht als problematisch erkannt bzw. angesehen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 5, 14 ff.).

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    29 Grundsätzlich steht es dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabs für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Grundstücken mit besonderen Zweckbestimmungen (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris Rn. 19 zu Sportplatzgrundstücken; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18).

    Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die in Rede stehenden Grundstücke typischerweise besonders großflächig sind und bezogen auf ihre Grundstücksfläche einen vergleichsweise geringen Ziel- und Quellverkehr auslösen (BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris 2. Leitsatz sowie Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18; Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2004 - 2 L 294/03

    Privilegierung für Kleingärten bei der Verteilung des Ausbauaufwands

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    Mit Rücksicht auf die Besonderheiten derartig genutzter Grundstücke ist jedenfalls eine Bestimmung vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, nach der diese Grundstücke eine Privilegierung dadurch erfahren, dass sie im Ergebnis wie "halbgeschossig bebaubare Wohngrundstücke behandelt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 14 ff. (Golfplatz); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5 (Dauerkleingärten); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 72 (Friedhofgrundstück)).

    Demgegenüber ist die Regelung des § 5 Abs. 8 c) SBS in sich widersprüchlich, wenn diese einerseits an Grundstücke anknüpft, die "nur in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise" nutzbar sind, und andererseits beispielhaft Sport- und Festplätze nennt, welche nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 7 BbgBO vom 19. Mai 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 14]; siehe auch § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 bzw. § 44 Abs. 2 Nr. 4 BbgBO a.F.) bauliche Anlagen darstellen und damit eine bauliche Ausnutzung eines Grundstückes bedeuten (vgl. Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a; ähnliche Regelungen nicht als problematisch erkannt bzw. angesehen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 5, 14 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    29 Grundsätzlich steht es dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabs für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Grundstücken mit besonderen Zweckbestimmungen (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris Rn. 19 zu Sportplatzgrundstücken; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18).

    Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die in Rede stehenden Grundstücke typischerweise besonders großflächig sind und bezogen auf ihre Grundstücksfläche einen vergleichsweise geringen Ziel- und Quellverkehr auslösen (BVerwG, Urteil vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -, juris 2. Leitsatz sowie Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01 -, juris Rn. 18; Driehaus, in: Driehaus, KAG, 56. EL, § 8 Rn. 458a).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    Mit Rücksicht auf die Besonderheiten derartig genutzter Grundstücke ist jedenfalls eine Bestimmung vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, nach der diese Grundstücke eine Privilegierung dadurch erfahren, dass sie im Ergebnis wie "halbgeschossig bebaubare Wohngrundstücke behandelt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 14 ff. (Golfplatz); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 2 L 294/03 -, juris Rn. 5 (Dauerkleingärten); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 72 (Friedhofgrundstück)).

    Es genügt, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, juris Rn. 9).

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 167/09

    Zollrecht: Erlass von nacherhobenen Eingangsabgaben

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    1.3 Frühere Straßenbaubeitragssatzungen kommen als Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheides bereits mit Blick auf die Ausführungen der 4. Kammer in den Urteilen vom 4. April 2012 - 4 K 167/09 - sowie vom 26. Oktober 2006 - 4 K 2369/02 - nicht in Betracht.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 134/14
    Danach steht fest, dass die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, davon abhängt, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u.a. Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 S. 81 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht