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   VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15   

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VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15 (https://dejure.org/2015,8015)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.03.2015 - 6 L 60/15 (https://dejure.org/2015,8015)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. März 2015 - 6 L 60/15 (https://dejure.org/2015,8015)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 14.01.2008 - 6 L 396/07

    Aussetzungsantrag nach Mahnung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).

    Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris).

    Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen "Mahnungen" verwendet werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 10.01.2005 - 5 L 569/04
    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris).

    Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen "Mahnungen" verwendet werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).

  • OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).

  • VG Potsdam, 21.02.2002 - 8 L 737/01
    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris).

    Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen "Mahnungen" verwendet werden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06

    Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Eilantrag, behördliches

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).

  • OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 B 3.95

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).
  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
    Unzumutbar ist der Antrag bei der Behörde erst dann, wenn aus der Sicht des Betreffenden fassbare und triftige Gründe dafür bestehen, dass der Antrag insoweit zu spät kommen könnte (vgl. zu einem solchen Fall etwa BFH, Beschluss vom 22. November 2000 - V S 15/00 - zitiert nach Juris) oder die Behörde sich über ihn im Sinne einer Nichtbescheidung oder sonst durch Betreiben der Vollstreckung hinwegsetzen würde.
  • VG Cottbus, 12.04.2017 - 6 L 468/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Denn aus der Sicht eines objektiven Betrachters steht die Vollstreckung in diesen Fällen zeitlich nicht so unmittelbar bevor, dass es dem Abgabenschuldner unzumutbar wäre, sich zunächst an die Behörde zu wenden (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 26. März 2015 - 6 L 60/15 -, zit. nach juris m.w.N. m.w.N. auf die Rspr des OVG Berlin- Brandenburg bzw. Brandenburg; ferner OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 21. Mai 2010 - 7 B 356/10 -, zit. nach juris; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 S 107/11 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 CS 09.3204 -, zit. nach juris).
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