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   VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16.A   

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VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16.A (https://dejure.org/2016,27639)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.08.2016 - 5 L 7/16.A (https://dejure.org/2016,27639)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. August 2016 - 5 L 7/16.A (https://dejure.org/2016,27639)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 17.03.2016 - C-695/15

    Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Denn verfügt der Asylbewerber über einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht dieses Mitgliedsstaates, kann er darauf verwiesen werden, vor Ort Rechtsschutz zu suchen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 - Rn. 62 für Rechtsschutz vor ungarischen Gerichten gegen Überstellung an ein nach ungarischem Recht als sicherer Drittstaat eingestuftes Land; EuGH, Urteil vom 05. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, C-404/15, C-659/15 PPU - Rn. 103 für Rechtsschutz gegen Überstellung auf Grund Haftbefehls).

    Unionsrechtlich wäre es deshalb nicht zu beanstanden, dass das Erstantragsverfahren nicht in dem Stadium wieder aufgenommen wird, in dem es eingestellt worden war (EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 PPU - NVwZ 2016, 753-756 Rn. 68).

    Verfügt der Asylbewerber über einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht dieses Mitgliedsstaates, kann er darauf verwiesen werden, vor Ort Rechtsschutz zu suchen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 - Rn. 62 für Rechtsschutz vor ungarischen Gerichten gegen Überstellung an ein nach ungarischem Recht als sicherer Drittstaat eingestuftes Land; EuGH, Urteil vom 05. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, C-404/15, C-659/15 PPU - Rn. 103 für Rechtsschutz gegen Überstellung auf Grund Haftbefehls).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Ist hingegen ernsthaft zu befürchten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 GR-Charta zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (EuGH a.a.O. Rn. 86 und 94; BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039f.).

    Dann scheidet eine Überstellung an den nach der Dublin-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat aus (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039f.).

    Dies ergibt sich aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 zweiter Unterabsatz Verordnung (EU) Nr. 604/2013 und entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in den oben zitierten Entscheidungen (C-394/12 und 10 B 6.14).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Denn verfügt der Asylbewerber über einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht dieses Mitgliedsstaates, kann er darauf verwiesen werden, vor Ort Rechtsschutz zu suchen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 - Rn. 62 für Rechtsschutz vor ungarischen Gerichten gegen Überstellung an ein nach ungarischem Recht als sicherer Drittstaat eingestuftes Land; EuGH, Urteil vom 05. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, C-404/15, C-659/15 PPU - Rn. 103 für Rechtsschutz gegen Überstellung auf Grund Haftbefehls).

    Verfügt der Asylbewerber über einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht dieses Mitgliedsstaates, kann er darauf verwiesen werden, vor Ort Rechtsschutz zu suchen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 - Rn. 62 für Rechtsschutz vor ungarischen Gerichten gegen Überstellung an ein nach ungarischem Recht als sicherer Drittstaat eingestuftes Land; EuGH, Urteil vom 05. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, C-404/15, C-659/15 PPU - Rn. 103 für Rechtsschutz gegen Überstellung auf Grund Haftbefehls).

  • VG Düsseldorf, 30.07.2015 - 13 L 1802/15

    Übernahmebereitschaft; Ungarn; systemsiche Mängel

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Eo ipso ist eine Inhaftierung hingegen weder eine erniedrigende noch eine unmenschliche Behandlung (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 13 L 1802/15.A - Juris Rn. 53; VG Osnabrück, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 68/16 - Juris Rn. 45).

    Maßstab dafür ist, ob die Haftbedingungen mit der Achtung der Menschenwürde vereinbar sind und ob Art und Methode des Vollzugs der Maßnahme den Gefangenen nicht Leid oder Härten unterwirft, die das mit einer Haft unvermeidbar verbundene Maß an Leiden übersteigt, und seine Gesundheit und sein Wohlbefinden unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse der Haft angemessen sichergestellt sind (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 13 L 1802/15.A - Juris Rn. 53).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Hiergegen streitet bereits die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 - NVwZ 2012, 417ff. Rn. 80).

    Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des Gerichtshofs zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und Rs. C-493/10 - a.a.O. Rn. 88 bis 94), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - 14 A 2356/12

    Zuständigkeit Italiens als sicherer Drittstaat für die Durchführung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Dagegen würde etwa verstoßen, wenn Asylbewerber aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen monatelang obdachlos und ohne Zugang zu jeder Versorgung wären (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2015 - 14 A 2356/12.A - Juris Rn. 31).
  • VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14

    Asylrechts (Kamerun/Spanien)

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Osnabrück, 18.05.2016 - 5 A 68/16

    Dublin; Haftbedingungen; Inhaftierung; Serbien; sicherer Drittstaat; systemische

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Eo ipso ist eine Inhaftierung hingegen weder eine erniedrigende noch eine unmenschliche Behandlung (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 13 L 1802/15.A - Juris Rn. 53; VG Osnabrück, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 68/16 - Juris Rn. 45).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Den Stellungnahmen des UNHCR kommt aber in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2013 - C-528/11 - NVwZ-RR 2013, 660ff. Rn. 44).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 B 15.50130

    Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
    Folgerichtig verneint die überwiegende Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Polen (vgl. BayVGH, U.v. 19.01.2016, Az. 11 B 15.50130; Sächsisches OVG, B.v. 12.10.2015, Az. 5 B 259/15.A; VG Ansbach, U.v. 27.01.2016, Az. AN 14 K 15.50448 und AN 14 K 15.50450; VG Aachen, B.v. 30.01.2015, Az. 6 L 895/14.A m.w.N., VG Stade, B.v. 20.10.2015, Az. 3 B 1709/15; VG Ansbach, Beschluss vom 02. März 2016 - AN AN 14 S 15.50332 -, Rn. 28, juris).
  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 14 K 15.50450

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Polen

  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15

    Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung;

  • VG Aachen, 30.01.2015 - 6 L 895/14

    Asylrecht; Abschiebungsanordnung; Dublin III - Verordnung; Polen; systemische

  • VG Stade, 20.10.2015 - 3 B 1709/15

    Dublin III VO; Homosexualität; Polen; systemische Mängel

  • VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 14 S 15.50332

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 14 K 15.50448

    Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Polen weisen keine systemischen Mängel

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

  • VG Hannover, 05.08.2020 - 5 B 2842/20
    Damit soll insbesondere si chergestellt werden, dass die Überstellung nicht aus einem der in Art. 3 Abs. 2 der Ver­ ordnung genannten Gründen unmöglich ist (VG Cottbus, Beschluss vom 26. August 2016 - 5 L 7/16.A - , Rn. 8, juris unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - C- 63/15 - ) .

    Seite 3/4 dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständi­ gen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder ernied­ rigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 GR-Charta zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (VG Cottbus, Beschluss vom 26. August 2016 - 5 L 7/16.A - , Rn. 10, 11, juris m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 10.11.2016 - 11 B 5588/16
    Das Bundesamt geht mit der nahezu einhelligen Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass in Polen keine systemischen Mängel des Asylverfahrens festzustellen sind (vgl. VGH München, Urteil vom 19. Januar 2016-11 B 15.50130-; Urteil vom 22. Juni 2015 - 1 1 B 15.50049 - VG Cottbus, Beschluss vom 26. August 2016 - 5 L 7/16.A - VGH Mannheim, Urteil vom 26. Februar 2014 - A 3 S 698/13 - VG Ansbach, Urteil vom 10. Dezember 2015-14 K 15.50373 - Urteil vom 27. Januar 2016-AN 14 K 15.50448 - VG Stade, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 3 B 1709/15 juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Potsdam, 19.01.2017 - 6 K 2306/15

    Überstellung von Asylbewerbern nach Polen; PTBS und Suizidalität

    Eine Inhaftierung ist eo ipso weder eine erniedrigende noch eine unmenschliche Behandlung (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 26. August 2016 - VG 5 L 7/16.A -, S. 9 des Abdrucks).
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