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   VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19   

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VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19 (https://dejure.org/2019,4320)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.02.2019 - 3 L 45/19 (https://dejure.org/2019,4320)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 3 L 45/19 (https://dejure.org/2019,4320)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08

    Ausbildungspflicht; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufszulassung; Beschränkung;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Der Antragsteller hat auch deshalb gegen die oben beschriebenen Pflichten als Fahrschulinhaber verstoßen, weil er durch die begangenen Rechtsverstöße gegen seine erzieherische Vorbildfunktion verstoßen hat (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 B 88/09 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 44).

    Die damit an den Inhaber einer Fahrschule gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, weil sie durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt ist (VG Hannover, Beschluss vom 4. August 2008 - 9 B 2897/08 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Nach dem allgemeinen Gewerberecht ist ein Gewerbetreibender als unzuverlässig zu behandeln, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 -, juris Rn. 42; Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 5).

    Maßgeblich hierbei ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 -, juris Rn. 42; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96.91 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Nach dem allgemeinen Gewerberecht ist ein Gewerbetreibender als unzuverlässig zu behandeln, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 -, juris Rn. 42; Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 5).

    Hierbei kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Maßgeblich hierbei ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 -, juris Rn. 42; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96.91 -, juris Rn. 4).

    Hierbei kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Die in der Verfügung vom 31. Januar 2019 enthaltene Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der dem Antragsteller erteilten Fahrschulerlaubnis und der angeordneten Rückgabe der Fahrschulerlaubnisurkunde genügt den Anforderungen von § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, wonach in den Fällen des 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 5; und vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5; Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 97 f.).

    Auf die Richtigkeit der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt es nicht an (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 5).

  • VG Arnsberg, 13.12.2006 - 1 K 240/05

    Ausbildung zu locker - Fahrschule dicht

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Es reicht unter Umständen bereits die erstmalige Pflichtverletzung, wenn diese so schwerwiegend ist, dass sie die Qualität der Ausbildung in Frage stellt (VG Arnsberg, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 1 K 240/05 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 34.63

    Erlaubnispflicht für den Betrieb von Fahrschulen - Inhaltliche Ausgestaltung der

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Denn die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind gewerberechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1965 - I C 34.63 -, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197.96 -, juris Rn. 6, 8; VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2013 - 1 K 420/12 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 29.11.1982 - 5 B 62.81

    Fahrlehrererlaubnis - Pflichten des Fahrlehrers - Gröbliche Pflichtverletzung

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Denn die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind gewerberechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1965 - I C 34.63 -, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197.96 -, juris Rn. 6, 8; VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2013 - 1 K 420/12 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Maßgeblich hierbei ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 -, juris Rn. 42; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96.91 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
    Denn die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind gewerberechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1965 - I C 34.63 -, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197.96 -, juris Rn. 6, 8; VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2013 - 1 K 420/12 -, juris Rn. 19).
  • VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von

  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10

    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer

  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • VG Karlsruhe, 17.09.2020 - 3 K 283/19

    Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen Verstoßes des verantwortlichen Leiters

    Der Behörde steht insoweit kein gerichtlich nur eingeschränkter Beurteilungsspielraum zu (vgl. so für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG v. 25.08.1969 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2008 - 8 A 453/07 -, juris Rn. 10; für die Einordnung der Pflichten des verantwortlichen Leiters nach § 16 FahrlG v. 25.08.1969 als besonderen Fall der Zuverlässigkeitsprüfung VG München, Urteil vom 09.03.2012 - M 16 K 11.2302 -, juris Rn. 34; zum aktuell geltenden § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FahrlG VG Cottbus, Beschluss vom 27.02.2019 - 3 L 45/19 -, juris Rn. 9; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2. Aufl. 2020, § 18 Erläuterungen Abs. 1 Rn. 7 und Rn. 9 auch für § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FahrlG).
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