Rechtsprechung
   VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3738
VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19 (https://dejure.org/2020,3738)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.02.2020 - 3 L 522/19 (https://dejure.org/2020,3738)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 3 L 522/19 (https://dejure.org/2020,3738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 44.11

    Baueinstellung; genehmigungsbedürftiges Vorhaben; genehmigungsfreies Vorhaben;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Eine hinreichende Ermessensbetätigung ist in der Regel bereits dann gegeben, wenn die Bauaufsichtsbehörde auf den formellen Baurechtsverstoß hinweist und das Einschreiten zur Sicherung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts als geboten ansieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juni 2012 - OVG 10 S 44.11 -, juris, Rn. 17, m. w. N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 9 B 1540/17

    Gebührenfestsetzung als Anforderung einer öffentlichen Abgabe; Gebührenerhebung

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Ergibt die einzelfallbezogene Prüfung, dass die Behörde die getroffene Entscheidung lediglich nicht schriftlich begründet hat, dürfte eine im gerichtlichen Verfahren nachgeschobene Begründung nach § 114 S. 2 VwGO zuzulassen sein (vgl. zu alldem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29. Januar 2018 - 9 B 1540/17 -, juris, Rn. 37 ff.).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    So kommt in Betracht, dass sich die konkrete Ermessensauswahl in Zusammenschau mit den Akten vollständig nachvollziehen lässt, weil in diesen Anhaltspunkte für derartige, im Bescheid nicht anklingende Erwägungen zu finden sind (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen "Nachvollzugs" der Ermessensausübung unter strengen Voraussetzungen: Bayerischer VGH, Urt. v. 30. Januar 2018 - 22 B 16.2099 -, juris, Rn. 36).
  • VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 14.01484

    Baueinstellung; formelle Illegalität; Begriff der "Geländeoberfläche";

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Nur ausnahmsweise kann der Eigentümer des Baugrundstücks als Zustandsverantwortlicher in Anspruch genommen werden (vgl. Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 79, Rn. 8; vgl. etwa wegen besonderer Eilbedürftigkeit: VG Ansbach, Urt. v. 12. Februar 2015 - AN 3 K 14.01484 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier teilweise vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris, Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris, Rn. 10; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 80, Rn. 84 ff.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier teilweise vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris, Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris, Rn. 10; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 80, Rn. 84 ff.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 745 ff.).
  • BVerwG, 11.06.1997 - 3 B 48.97

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Darlegung - Prüfung der

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2020 - 3 L 522/19
    Schwierige und zeitraubende Untersuchungen tatsächlicher oder rechtlicher Art im Zusammenhang mit der Ermittlung aller in Betracht kommender Störer braucht die Bauaufsichtsbehörde nicht anzustellen (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 05. August 1997 - 3 B 48/97 -, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht