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   VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22   

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VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22 (https://dejure.org/2022,2251)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.01.2022 - 3 L 14/22 (https://dejure.org/2022,2251)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 (https://dejure.org/2022,2251)
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Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Polizei nicht jeden, der einmal aufgefallen oder angezeigt worden ist, bereits deswegen als potenziellen Rechtsbrecher erkennungsdienstlich behandeln darf, muss sich die Notwendigkeit im Sinne des § 81b 2. Alt. StPO danach richten, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 22, und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).

    Kriterien für die prognostizierende Wiederholungswahrscheinlichkeit sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen (Anlass-) Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zur Last gelegten Taten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die prognostizierte Wiederholungsgefahr in naher Zukunft realisiert und deshalb nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit der Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zugewartet werden kann, deckt sich insoweit das allgemeine Vollzugsinteresse mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 - Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Kriterien für die prognostizierende Wiederholungswahrscheinlichkeit sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen (Anlass-) Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zur Last gelegten Taten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Polizei nicht jeden, der einmal aufgefallen oder angezeigt worden ist, bereits deswegen als potenziellen Rechtsbrecher erkennungsdienstlich behandeln darf, muss sich die Notwendigkeit im Sinne des § 81b 2. Alt. StPO danach richten, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 22, und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die prognostizierte Wiederholungsgefahr in naher Zukunft realisiert und deshalb nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit der Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zugewartet werden kann, deckt sich insoweit das allgemeine Vollzugsinteresse mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 - Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Soweit sich die Ausführungen im Hinblick auf die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses mit der Begründung der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung decken, ist dies unschädlich, weil sich bei Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgrund der typischerweise gesteigerten Gefährdungslage für das öffentliche Interesse eine (teilweise) Identität der Begründung schon aus der besonderen Dringlichkeit rechtfertigen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    Auszug aus VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
    Zwar teilt das Gericht die Auffassung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit die Gefahr einer signifikant höheren Rückfallgefahr birgt, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 37; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15).

    Auch sind keine anderen Umstände ersichtlich, die aufgrund der Art und Begehung auf eine Wiederholung schließen ließen, anders: Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, dort erfolgte ein mehrfaches Hochladen eines Videos in einem Chat-Room, welches unzweifelhaft schwere kinderpornografische Handlungen beinhaltete.

  • VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
    Die kriminalistische Einschätzung des Antragsgegners, dass bei einem Sexualdelikt "regelmäßig" von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit diese eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten, ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15; vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
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