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   VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20.A   

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VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20.A (https://dejure.org/2020,9109)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 L 31/20.A (https://dejure.org/2020,9109)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 L 31/20.A (https://dejure.org/2020,9109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 12.09.2018 - 3 L 483.18

    Anerkennung außeruniversitär erworbener Fachkenntnisse für ein Fachpraktikum im

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Sofern der Antragsteller sich auf die Bedrohung der noch in Afghanistan lebenden Familie des Antragstellers im Mai 2017 und weitere, nicht näher bezeichnete, Einwände im Rahmen seines Antrags vom 14. August 2018 bezieht, waren diese bereits Gegenstand des ersten Abänderungsantrages vom 14. August 2018 (VG 3 L 483/18).

    Im dortigen Verfahren hat der Antragsteller die geltend gemachte Bedrohung im Mai 2017 nicht glaubhaft gemacht (vgl. Beschl. d. Kammer v. 14. August 2018 - VG 3 L 483/18.A -, n.v., BA, S. 3).

    Sowohl das Bundesamt mit Bescheid vom 07. Februar 2017 als auch das Gericht mit Beschlüssen vom 27. März 2017 (Az.: VG 5 L 179/17.A) und vom 14. August 2018 (VG 3 L 483/18.A) haben entscheidend darauf abgestellt, dass der Antragsteller jedenfalls über eine inländische Fluchtalternative bzw. Ort des internen Schutzes in Kabul verfügt.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2019 - 29 L 383/19
    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Dieses Begehren kann er in zulässiger Weise durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 7 S. 2 i.V.m. Abs. 5 S. 1 VwGO seiner Klage gegen einen noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt, erweitert um den Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO, verfolgen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29. März 2019 - 13 ME 519/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris, Rn. 1).

    Das Rechtsschutzinteresse besteht zumindest solange fort, wie über den durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag und die damit verbundene Abschiebungsandrohung nicht unanfechtbar entschieden ist (vgl. zu einer nicht bestandskräftigen Ablehnung eines beantragten Aufenthaltstitels: Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 15; vgl. zu einer nicht unanfechtbaren Abschiebungsanordnung: VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris, Rn. 8).

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Dieses Begehren kann er in zulässiger Weise durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 7 S. 2 i.V.m. Abs. 5 S. 1 VwGO seiner Klage gegen einen noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt, erweitert um den Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO, verfolgen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29. März 2019 - 13 ME 519/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris, Rn. 1).

    Das Rechtsschutzinteresse besteht zumindest solange fort, wie über den durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag und die damit verbundene Abschiebungsandrohung nicht unanfechtbar entschieden ist (vgl. zu einer nicht bestandskräftigen Ablehnung eines beantragten Aufenthaltstitels: Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 15; vgl. zu einer nicht unanfechtbaren Abschiebungsanordnung: VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Dieses Begehren kann er in zulässiger Weise durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 7 S. 2 i.V.m. Abs. 5 S. 1 VwGO seiner Klage gegen einen noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt, erweitert um den Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO, verfolgen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29. März 2019 - 13 ME 519/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschl. v. 29. April 2019 - 29 L 383/19.A -, juris, Rn. 1).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient allein der Möglichkeit, einer relevanten nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage Rechnung zu tragen, und darf deshalb nicht als Rechtsmittelverfahren zu einer vorgehenden gerichtlichen Entscheidung verstanden werden (vgl. nur: BVerwG, Beschl. v. 25. August 2008 - BVerwG 2 VR 1.08 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 11 S 616/02

    Beurteilungszeitpunkt für veränderte Umstände bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Folgen mehrere Abänderungsverfahren hintereinander, so ist für die Frage des Vorliegens der Abänderungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses des vorangegangenen Beschlusses nach § 80 Abs. 7 VwGO abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06. Mai 2002 - 11 S 616/02 -, juris, Leitsatz u. Rn. 6; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2018 - 7 B 10768/18

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines auf die

    Auszug aus VG Cottbus, 29.04.2020 - 3 L 31/20
    Anderes könnte allenfalls gelten, wenn der Antragsteller geltend machen würde, er sei durch die Abschiebung als hoheitlichen Eingriff in subjektive Rechten verletzt, etwa weil diese wegen Unmöglichkeit hätte ausgesetzt werden müssen (in einem solchen Fall die Zulässigkeit eines Antrages nach § 123 VwGO annehmend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 7 B 10768/18 -, juris, Rn. 26 ff.).
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