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   VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13   

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VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13 (https://dejure.org/2016,38145)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.09.2016 - 3 K 1101/13 (https://dejure.org/2016,38145)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. September 2016 - 3 K 1101/13 (https://dejure.org/2016,38145)
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  • VG Potsdam, 24.04.2013 - 4 K 1145/11
    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Hinsichtlich der Ausführungen zum Vertrauensschutz verweist sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ... (Aktenzeichen VG 4 K 1145/11).

    Von der "Beendigung" der Amtshandlung ist nicht bereits nach Abhaltung eines Grenztermins auszugehen, sondern vielmehr nach Abschluss der sachlichen Bearbeitung des Vermessungsantrags (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1145/11 -, juris Rn. 21; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2011 - 4 K 142/11 -, juris Rn. 19).

    Der Nacherhebung einer zunächst zu gering geforderten Gebühr steht deshalb § 48 Abs. 2 VwVfG ebenso wenig entgegen wie ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen (VG Potsdam, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1145/11 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2011 - 4 K 142/11 -, juris Rn. 17).

    Von Sondersituationen abgesehen ist es im Regelfall also geboten, wie der ... zutreffend ausführt, eine Nachforderung in Höhe des Differenzbetrages zwischen den richtig zu berechnenden und den zunächst fehlerhaft erhobenen Gebühren geltend zu machen (VG Potsdam, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1145/11 -, juris Rn. 25).

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 299/88

    Gebührenausschreibung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Der Kostenvoranschlag stellt nach seiner Ausgestaltung keine Zusicherung eines Preises nach § 38 VwVfG dar, zumal eine solche bereits unzulässig wäre, da die Gebührenregelungen nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (siehe Ausführungen unter 2. sowie BGH, Urteil vom 04. Oktober 1990 - I ZR 299/88 -, juris Rn. 21).

    Es bestünde ansonsten die Gefahr, dass öffentliche Aufgaben auf Grund des Kostendrucks schlecht bzw. unzureichend erfüllt würden (vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 1990 - I ZR 299/88 -, juris Rn. 21).

  • VG Düsseldorf, 31.03.2011 - 4 K 142/11

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für die

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Von der "Beendigung" der Amtshandlung ist nicht bereits nach Abhaltung eines Grenztermins auszugehen, sondern vielmehr nach Abschluss der sachlichen Bearbeitung des Vermessungsantrags (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1145/11 -, juris Rn. 21; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2011 - 4 K 142/11 -, juris Rn. 19).

    Der Nacherhebung einer zunächst zu gering geforderten Gebühr steht deshalb § 48 Abs. 2 VwVfG ebenso wenig entgegen wie ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen (VG Potsdam, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1145/11 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2011 - 4 K 142/11 -, juris Rn. 17).

  • VG Köln, 01.09.2003 - 2 L 1955/03

    Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs eines

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Die Verwirkung setzt mithin außer der Untätigkeit des Berechtigten während eines längeren Zeitraums voraus, dass besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2008 - 3 K 1625/04 -, Bl. 7 d. amtl. Abdr.; VG Köln, Beschluss vom 1. September 2003 - 2 L 1955/03 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - 9 A 1573/12

    Zulässigkeit der Erhebung von Zeitgebühren zum Zeitpunkt der Beendigung der

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Nach § 10 Abs. 1 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) entsteht die Verwaltungsgebührenschuld mit der Beendigung der Amtshandlung (vgl. zu § 11 Abs. 1 GebGBbg a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2007 - OVG 12 B 10.06 -, Bl. 5 d. amtl. Abdr.; VG Cottbus, Urteil vom 21. März 2002 - 4 K 1984/01 -, Bl. 5 d. amtl. Abrd.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2013 - 9 A 1573/12, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 09.04.2002 - 4 K 1984/01
    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Nach § 10 Abs. 1 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) entsteht die Verwaltungsgebührenschuld mit der Beendigung der Amtshandlung (vgl. zu § 11 Abs. 1 GebGBbg a.F. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2007 - OVG 12 B 10.06 -, Bl. 5 d. amtl. Abdr.; VG Cottbus, Urteil vom 21. März 2002 - 4 K 1984/01 -, Bl. 5 d. amtl. Abrd.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2013 - 9 A 1573/12, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 12 B 12.06

    Liegenschaftskataster - Eintragung einer tatsächlichen Nutzungsart

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Für die Einordnung zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung kommt es auf die tatsächliche Nutzungsart an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2007, - OVG 12 B 12.06 -).
  • OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03

    Enstehung einer Gebührenschuld in einem Verfahren; Kostentragung von

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Der Rücknahme stehen auch Vertrauensgesichtspunkte nicht entgegen (allgemein zur Zulässigkeit der reformatio in peius durch die Widerspruchsbehörde vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 -, juris Rn. 10).
  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13
    Ein Garten zeichnet sich demzufolge durch eine bewusste Einwirkung auf die natürliche Oberfläche aus, mit der das Ziel einer bestimmten Nutzung oder einer botanischen Gestaltung einhergeht (Urteil der Kammer vom 12. September 2012 - 3 K 799/11 - vgl. Lechner/Busse in Bayerische Bauordnung 2008, Kommentar, Stand Februar 2012, zum gleichlautenden Art. 57 BayBO Rn. 258).
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