Rechtsprechung
   VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41589
VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17 (https://dejure.org/2017,41589)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.10.2017 - 4 L 576/17 (https://dejure.org/2017,41589)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. Oktober 2017 - 4 L 576/17 (https://dejure.org/2017,41589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Ausreise eines Ausländers mit noch nicht abgeschlossenem Asylverfahren führt bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik zu einem neuen Verteilungsverfahren

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Ausreise eines Ausländers mit noch nicht abgeschlossenem Asylverfahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 18 B 695/14

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Rahmen eines Verfahrens über die

    Auszug aus VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17
    Dabei kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Ausländer, der sich auf einen zwingenden Grund i.S.v. § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG beruft, in der Regel ein eigenes Interesse am Ausgang des Verteilungsverfahrens hat, so dass der gebotene Nachweis im Allgemeinen nicht allein durch eigene Behauptungen zu führen sein wird, solange diese nicht durch objektive Umstände, z.B. Belege, bestätigt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 18 B 695/14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 7 S 10.13

    Türkin; Verteilung; Umverteilung; zwingende Gründe; Schwangerschaft; Geburt nach

    Auszug aus VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17
    Werden solche Gründe erst nach diesem Zeitpunkt benannt und nachgewiesen, können sie nur in einem nachträglichen Verfahren nach § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG geltend gemacht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Januar 2013 - OVG 7 S 10.13).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Auszug aus VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17
    Diese völkerrechtliche Pflicht ist vom deutschen Gesetzgeber durch Schaffung des persönlichen Strafaufhebungsgrunds in § 95 Abs. 5 AufenthG, der auf Art. 31 Abs. 1 GFK verweist, auch umgesetzt worden (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 08. Dezember 2014 - 2 BvR 450/11 - juris).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17
    Er ist damit seiner Ausreisepflicht nachgekommen; Anhaltspunkte, dass der Antragsteller zu einem früheren Zeitpunkt wieder eingereist ist und die Ausreise nach Ungarn nur zum Schein und mit der Absicht, alsbald wieder zurück zu kehren, erfolgt ist, fehlen (vgl. zur nicht erfolgten Erfüllung der Ausreisepflicht bei lediglich kurzfristigem Aufenthalt ohne eine Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 -1 B 80.89-, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2020 - 4 MB 24/20

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Wirkungen einer

    Ebenfalls genügen keine Aufenthalte, die mit der Absicht erfolgen, alsbald nach Deutschland zurückzukehren (VG Cottbus, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 4 L 576/17 -, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht