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   VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19   

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VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19 (https://dejure.org/2022,41949)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.11.2022 - 4 K 944/19 (https://dejure.org/2022,41949)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. November 2022 - 4 K 944/19 (https://dejure.org/2022,41949)
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  • VG Cottbus, 11.03.2022 - 4 K 146/18
    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Unabhängig davon, ob als Vorteilslage dabei im Anschlussbeitragsrecht der (spätestmögliche) Zeitpunkt zu definieren ist, in dem alle rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabenpflicht erfüllt sind - bis auf die Geltung einer wirksamen Satzung - (vgl. in diesem Sinne etwa VG Cottbus Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris, Rn. 37), setzt diese jedenfalls das Vorliegen einer rechtlich gesicherten tatsächlichen Anschlussmöglichkeit für das veranlagte Grundstück im wirtschaftlichen Sinne und ferner voraus, dass dem Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit überhaupt ein wirtschaftlicher Vorteil vermittelt wird, es insbesondere dem satzungsmäßigen Beitragstatbestand unterfällt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2022 - 4 K 146/18 -, juris Rn. 36; VG Cottbus, Urteil vom 26. August 2021 - 6 K 950/19 -, juris Rn. 41; VG Cottbus, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 6 L 84/20 -, juris Rn. 45).

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2022 - 4 K 146/18 -, juris Rn. 43 m. w. N.), der sich auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angeschlossen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2018, OVG 9 N 174.17, S. 4 ff. d. BA), die Lebensgeschichte der öffentlichen Abwasseranlage, an die das streitgegenständliche Grundstück im Jahr 2000 angeschlossen werden konnte, mit der Aufnahme der Gemeinde Z ... in den beklagten Zweckverband, sei es durch die Eingemeindung nach K ... im Jahr 2003, sei es durch den gesonderten Verbandsbeitritt im Jahr 2004, beendet worden und verfügte das Grundstück nunmehr über eine Anschlussmöglichkeit an die Anlage des beklagten Verbandes.

    Denn die Kammer und auch bereits zuvor die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus haben die Wirksamkeit der den Beitragsbescheid vom 13. November 2017 in zeitlicher Hinsicht erfassenden Schmutzwasserbeitragssatzung des M ...  vom 4. September 2014 (SWBS 2014) bereits mehrfach bestätigt (vgl. bspw. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2022 - 4 K 146/18 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 27. November 2014 - 6 K 230/14 -, juris Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 12.04.2022 - 1 BvR 798/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Der Begriff der Vorteilslage nach § 19 Abs. 1 KAG kann in Ansehung des stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, juris, nur noch grundstücks-, nicht jedoch auch einrichtsbezogen verstanden werden.

    Denn nach Auffassung der Kammer muss unter ausdrücklicher Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung in Ansehung des stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, juris, und auch des bereits zuvor ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -; juris, nunmehr davon ausgegangen werden, dass auch der Begriff der "Vorteilslage" im Sinne des § 19 Abs. 1 KAG nur grundstücks-, nicht jedoch auch einrichtungsbezogen zu verstehen ist mit der Folge, dass der Eintritt der Vorteilslage von einem Wechsel des Einrichtungsträgers unberührt bleibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem stattgebenden Kammerbeschluss vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, juris Rn. 15 ff., bezogen auf die sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung der bisherigen Auslegungspraxis der Verwaltungsgerichte (vgl. bspw. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 - OVG 9 N 89.16 -, juris Rn. 20 m. w. N.), wonach der Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung wegen der Anlagenbezogenheit des Herstellungsbeitrags nicht die Entstehung einer neuen, sich auf eine andere Anlage beziehenden Herstellungsbeitragspflicht hindere und der Vertrauensschutz wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung daher nicht mehr greife, wenn Beiträge auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 KAG für eine rechtlich andere Anlage erhoben würden, eine Absage erteilt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2018 - 15 A 1869/17

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Kanalanschlussbeitrag für den

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Denn es ist der Regelfall, dass ein Baugrundstück nicht vollständig überbaut werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. August 2018 - 15 A 1869/17 -, juris Rn. 39; VG Cottbus, Beschluss vom 2. August 2021 - 6 L 165/21 -, juris Rn. 41).

    Etwas Anderes kann aber dann gelten, wenn Baubeschränkungen, die sich z. B. aus Baulinien und Baugrenzen gemäß § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergeben können, das Maß der baulichen Nutzung so erheblich einschränken, dass die bebaubare Fläche auf einen kleinen Teil des Grundstücks beschränkt wird, der wesentlich geringer als zum Beispiel das durch die Grundflächenzahl zugelassene Nutzungsmaß ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. August 2018 - 15 A 1869/17 -, juris Rn. 39; VG Cottbus, Beschluss vom 2. August 2021 - 6 L 165/21 -, juris Rn. 41).

  • VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21

    Wassergebühren

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Denn es ist der Regelfall, dass ein Baugrundstück nicht vollständig überbaut werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. August 2018 - 15 A 1869/17 -, juris Rn. 39; VG Cottbus, Beschluss vom 2. August 2021 - 6 L 165/21 -, juris Rn. 41).

    Etwas Anderes kann aber dann gelten, wenn Baubeschränkungen, die sich z. B. aus Baulinien und Baugrenzen gemäß § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergeben können, das Maß der baulichen Nutzung so erheblich einschränken, dass die bebaubare Fläche auf einen kleinen Teil des Grundstücks beschränkt wird, der wesentlich geringer als zum Beispiel das durch die Grundflächenzahl zugelassene Nutzungsmaß ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. August 2018 - 15 A 1869/17 -, juris Rn. 39; VG Cottbus, Beschluss vom 2. August 2021 - 6 L 165/21 -, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Darüber hinaus stellt § 19 KAG laut Begründung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung (vgl. LTDrucks 5/7642, S. 1) die Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris) dar.

    Mit dieser Regelung wird der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts entsprochen, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit als Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit davor schütze, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, juris, Rn. 28ff.; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9/20 -, juris, Rn. 13ff.) Regelung des § 19 Abs. 1 KAG dürfen Abgaben zum Vorteilsausgleich mit Ablauf des 15. Kalenderjahres, das auf den Eintritt der Vorteilslage folgt, nicht mehr festgesetzt werden (Satz 1).

    Denn nach Auffassung der Kammer muss unter ausdrücklicher Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung in Ansehung des stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, juris, und auch des bereits zuvor ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2021 - 9 C 9.20 -; juris, nunmehr davon ausgegangen werden, dass auch der Begriff der "Vorteilslage" im Sinne des § 19 Abs. 1 KAG nur grundstücks-, nicht jedoch auch einrichtungsbezogen zu verstehen ist mit der Folge, dass der Eintritt der Vorteilslage von einem Wechsel des Einrichtungsträgers unberührt bleibt.

  • VG Cottbus, 27.11.2014 - 6 K 230/14

    Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Denn die Kammer und auch bereits zuvor die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus haben die Wirksamkeit der den Beitragsbescheid vom 13. November 2017 in zeitlicher Hinsicht erfassenden Schmutzwasserbeitragssatzung des M ...  vom 4. September 2014 (SWBS 2014) bereits mehrfach bestätigt (vgl. bspw. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2022 - 4 K 146/18 -, juris Rn. 18; VG Cottbus, Urteil vom 27. November 2014 - 6 K 230/14 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19
    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Unabhängig davon, ob als Vorteilslage dabei im Anschlussbeitragsrecht der (spätestmögliche) Zeitpunkt zu definieren ist, in dem alle rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabenpflicht erfüllt sind - bis auf die Geltung einer wirksamen Satzung - (vgl. in diesem Sinne etwa VG Cottbus Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris, Rn. 37), setzt diese jedenfalls das Vorliegen einer rechtlich gesicherten tatsächlichen Anschlussmöglichkeit für das veranlagte Grundstück im wirtschaftlichen Sinne und ferner voraus, dass dem Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit überhaupt ein wirtschaftlicher Vorteil vermittelt wird, es insbesondere dem satzungsmäßigen Beitragstatbestand unterfällt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2022 - 4 K 146/18 -, juris Rn. 36; VG Cottbus, Urteil vom 26. August 2021 - 6 K 950/19 -, juris Rn. 41; VG Cottbus, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 6 L 84/20 -, juris Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 9 S 18.18

    Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bei der

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Es spricht insoweit zunächst landesrechtlich wenig dafür, den Begriff der Vorteilslage im Sinne des § 19 Abs. 1 KAG anders zu verstehen, als die beitragsrechtliche Vorteilslage, wie sie für die Lage einer Vertrauensschutz schaffenden hypothetischen Festsetzungsverjährung spätestens im Jahre 1999 gegeben sein musste (vgl. hierzu und den Einzelheiten der hypothetischen Festsetzungsverjährung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16 -, juris Rn. 29 ff.; Beschluss vom 4. September 2019 - 9 S 18.18 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 9 N 89.16

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

    Auszug aus VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem stattgebenden Kammerbeschluss vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, juris Rn. 15 ff., bezogen auf die sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung der bisherigen Auslegungspraxis der Verwaltungsgerichte (vgl. bspw. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 - OVG 9 N 89.16 -, juris Rn. 20 m. w. N.), wonach der Eintritt der hypothetischen Festsetzungsverjährung wegen der Anlagenbezogenheit des Herstellungsbeitrags nicht die Entstehung einer neuen, sich auf eine andere Anlage beziehenden Herstellungsbeitragspflicht hindere und der Vertrauensschutz wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung daher nicht mehr greife, wenn Beiträge auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 KAG für eine rechtlich andere Anlage erhoben würden, eine Absage erteilt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - 9 N 59.17

    Sachliche Beitragspflicht; endgültige Herstellung; Anwartschaftsrecht; Abnahme

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 L 84/20
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

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